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26. Januar 2023

Radwegeverbindung zwischen City und Weststadt sicher machen: Aus- bzw. Einfahrt am Finanzamttunnel begradigen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 14. Februar  2023

 

In den Verwaltungsausschuss am 21. Februar 2023

In den Rat am 23. Februar 2023

Antrag zu beschließen:

Die Radwege-Einfahrt bzw. -Ausfahrt am Finanzamttunnel in Richtung Innenstadt wird begradigt.

 

Begründung:

Die Verbindung durch den Finanzamttunnel ist die einzige Verbindung für Radler/innen zwischen City und Weststadt, auf der sie - ohne absteigen zu müssen – ungehindert fahren dürfen. Da die Einfahrt in den Tunnel von der City aus kommend in einer Kurve liegt, müssen die Radler/innen in ein dunkles Loch fahren. Denn die vor Jahren angebrachte spiegelnde Fläche mag vielleicht gut gemeint sein, erfüllt aber noch nicht einmal ansatzweise den ihr angedachten Zweck. Infolge sind immer wieder Unfälle zu beklagen. Meist knallen Radler/innen zusammen. Wer ohne Verletzungen davon kommt, kann sich glücklich schätzen. Der Autor dieses Antrags ist dort auch schon Unfallopfer geworden und kam mit einem Schrecken infolge eines Sturzes davon.

 

13. Januar 2023

Stadtwerke müssen ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen: Kalkulation der Strom- und Gaspreise offenlegen!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 14. Februar 2023

In den Verwaltungsausschuss am 21. Februar 2023

In den Rat am 23. Februar 2023

Antrag zu beschließen:

Der Rat fordert die Stadtwerke Burgdorf auf, die Kalkulation der Strom- und Gaspreise für das laufende Jahr offenzulegen.


Begründung:

Die Aussage der Stadtwerkespitze in der Presse, die Preiskalkulation sei Geschäftsgeheimnis, widerspricht dem Auftrag des kommunalen Unternehmens, die Grundversorgung der Burgdorfer/innen sicherzustellen. Letztere ist für Teile der Bevölkerung ernsthaft gefährdet. Denn die Stadtwerke haben den Strom- und Gaspreis zum 1. Januar je mehr als verdoppelt, was viele finanziell in arge Bedrängnis bringt oder gar überfordert. Auch die Belastung für Unternehmen und Selbstständige ist unter Umständen enorm. Den Stadtwerken steht es mit Verweis auf die Daseinsvorsorge nicht an, sich am Markt wie ein rein auf Profit orientiertes Privatunternehmen zu verhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Burgdorfer/innen und die Burgdorfer Unternehmen ein Recht zu erfahren, welche Kalkulation den explodierenden Strom- und Gaspreisen zugrunde liegt. Sonst drängt sich der Verdacht auf, die Stadtwerke haben etwas zu verbergen und bereichern sich auf Kosten der Kundinnen und Kunden.

 

 

11. Dezember 2022

„Ausgleichsbeträge“ ins Grundbuch – soziale Härten vermeiden

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2022 0348 „Städtebauliche Gesamtmaßnahme ‚Innenstadt Burgdorf‘. Beschluss der Sanierungssatzung nach § 142 BauGB“

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 23.1.2023

 

In den Verwaltungsausschuss am 24.1.2023

In den Rat am 23.2.2023

Änderungsantrag zu beschließen:

1.     Der „Ausgleichsbetrag“ wird ins Grundbuch eingetragen und erst beim Verkauf des Grundstücks/Hauses fällig.

 

 2.     Verkaufen Erbinnen und Erben das Grundstück/Haus nicht, sondern ziehen selbst dort ein, wird der Grundbucheintrag fällig. Bei Erbinnen und Erben, die Transferleistungsbezieher/innen sind, wird eine sozialverträgliche Lösung gefunden.

 

Begründung:

Die Stadt bekommt ihr Geld für die Sanierung, ohne dass dafür die Grundsteuer oder anderweitige Kosten steigen. Zugleich werden soziale Härten vermieden. Das betrifft Eigentümer/innen eines kleinen Grundstücks/Einfamilienhauses ebenso wie Mieter/innen, weil der „Ausgleichsbetrag“ sonst auf die Miete umgelegt werden wird.

 

 

11. Dezember 2022

Kiessee Süd: Längerer Bodenabbau nur bei späterer Nutzung als Badesee

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2022 0355 „Bauleitplanung Kiessee Süd – Verlängerung/Erweiterung Bodenabbau bis 31.12.2027“

In den Verwaltungsausschuss am 13.12.2022

 

Änderungsantrag zu beschließen:

Die Genehmigung für den weiteren Bodenabbau wird nur erteilt, wenn der See nach dem Ende des Bodenabbaus für die Burgdorferinnen und Burgdorfer als Badesee zur Verfügung steht.

 

Begründung:

Burgdorf braucht einen, von vielen ersehnten Badesee!

 


26. August 2022

Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas der Stadtwerke überfällig – keine Strom- und Gassperren mehr!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

 

In den Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention u. Gleichstellung 28. September 2022

In den Verwaltungsausschuss am 15. November 2022

In den Rat am 17. November 2022

 

Antrag zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Stadtwerke Burgdorf auf, …

 

1. ... ab sofort auf Strom- und Gassperren sowie vorgelagerte Sperrandrohungen zu verzichten.

 

2. … umgehend Sozialtarife für Strom und Gas für Arbeitslose und Geringeinkommensbezieher/innen bis zur Armutsschwelle einzuführen.

 

3. Das erforderliche Geld für die Sozialtarife der Stadtwerke wird in den städtischen Haushalt eingestellt.

 

Begründung:

 

Das sogenannte Entlastungspakat der Bundesregierung reicht vorne und hinten nicht, um die explodierenden Strom- und Gaspreise sowie die kommende Gasumlage zu kompensieren. Viele Burgdorfer/innen gehen zudem komplett leer aus, Rentner/innen zählen beispielsweise dazu. Und das „Entlastungspaket“ ist sozial unausgewogen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betont, dass ein alleinlebender Millionär mehr entlastet wird als ein Mindestlohnbeschäftigter. Zwar soll eine Wohngeldreform für Entlastung sorgen; mehr Menschen sollen anspruchsberechtigt sein und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss erhalten. Doch wann das passieren soll, ist völlig unklar. Selbst wenn die Reform zügig kommen sollte, ist das alles andere als ausreichend. Denn die Verbraucherpreise schießen auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens in die Höhe. Neben den Energiepreisen wird es weitere Teuerungen bei Lebensmitteln geben. Und jetzt auch noch die Gasumlage.

 

Immer mehr Burgdorfer/innen mit wenig Geld machen sich große Sorgen. Hierzu zählen neben Arbeitslosen auch alle Geringeinkommensbezieher/innen bis zur Armutsschwelle. Diese beziffert das Statistische Bundesamt auf 1.250 Euro monatlich für eine alleinlebende Person. Wer mit weniger auskommen muss, gilt als arm. Diese Menschen wissen nicht, wie sie in Zukunft über die Runden kommen sollen. Nicht wenige sind regelrecht verzweifelt oder wütend. Sparapelle laufen ins Leere und sind zynisch, weil Menschen mit wenig Geld – ob Beschäftigte, Rentner/in oder Arbeitslose - schon Meister/innen im Sparen sind. Die Bundespolitik ist hierzulande, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, offensichtlich nicht mehr Willens oder nicht mehr in der Lage, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

 

In einer solchen Situation hat die Kommunalpolitik ihre Hausaufgaben zu machen. Um den Hauptpreistreiber Energie in den Griff zu bekommen, sind Sozialtarife für Strom und Gas, die von der Marktentwicklung entkoppelt sind, ein probates Mittel. Diese sind umso wichtiger, weil die Stadtwerke bereits angekündigt haben, dass sich der Gaspreis für die Kund/innen ab Januar wohl mehr als verdoppeln wird. Am städtischen Geld sollte es nicht scheitern. Damit ist zugleich ausgeschlossen, dass durch die Einführung von Sozialtarifen die Energiepreise für die übrigen Kund/innen der Stadtwerke noch weiter steigen.

 

Dass von Strom- und Gassperren Abstand genommen wird, versteht sich von selbst. Eine Kommunalpolitik, die zulässt, dass Burgdorfer/innen der Strom abgestellt und/oder der Gashahn zugedreht wird, hat analog zur Bundespolitik für viele ihr Vertrauen in der derzeitigen gesellschaftlichen Situation verspielt. Gleiches gilt für die einschüchternden Sperrandrohungen, die sehr viel zahlreicher sind und die Betroffenen zwingen, sich die Energiepreise vom Mund abzusparen.

 

 

 

17. Juni 2022

Aufenthaltsqualität in der City mit Fußgängerzone in oberer Marktstraße erhöhen

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2022 0180 „Sofortprogramm ‚Perspektive Innenstadt‘ – Beschluss vorgezogener Maßnahmenbeginn“

 

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 21.6.2022

 

Änderungsantrag zu beschließen:

 

In der oberen Marktstraße wird zwischen Post und „Adria Eiscafé“ eine Fußgängerzone eingerichtet. Radler/innen und Busse haben in der Fußgängerzone weiterhin freie Fahrt.

 

Begründung:

 

Der Autoverkehr in der Marktstraße und damit im entscheidenden Teil der Innenstadt scheint Beobachtungen zufolge weiter zugenommen zu haben. Es ist zum Teil unerträglich geworden, sich dort als Radler/in oder Fußgänger/in bewegen zu müssen. Die Aufenthaltsqualität ist damit nicht gegeben, woran allein die „Sofortmaßnahmen“ aus der zugrunde liegenden Beschlussvorlage nichts ändern werden. Damit die Sofortmaßnahmen „Spiel- und Bewegungskonzept Innenstadt“ sowie „Ruhezonen Innenstadt“ ihre Wirkung entfalten können, muss dringend der Autobestand in der Marktstraße deutlich wahrnehmbar reduziert werden. Eine Option ist eine Fußgängerzone in der oberen Marktstraße, da hier ein entsprechendes Ambiente mit Cafés, Restaurants und anderen Lokalitäten bereits vorhanden ist, was schon heute zum Verweilen einlädt.

 

 

2. März 2022

Gastronominnen und Gastronomen die Außenbewirtschaftungsgebühr erlassen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

 

In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am 21. März 2022

In den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 24. März 2022

In den Verwaltungsausschuss am 29. März 2022

In den Rat am 28. April 2022

 

Antrag zu beschließen:

Die Stadt erlässt den gastronomischen Betrieben in Burgdorf ab sofort für die Zukunft und rückwirkend seit Beginn der Corona-Krise mit dem ersten Lockdown im April 2020 die Außenbewirtschaftungsgebühr.

 

Begründung:

Kneipen, Restaurants und Cafés sind ein unverzichtbarer Bestandteil für ein lebendiges Burgdorf und vor allem für eine lebendige Burgdorfer Innenstadt. Gleichzeitig hat die Corona-Krise vor allem den Gastronominnen und Gastronomen massiv zugesetzt und setzt ihn weiter massiv zu. 3 G und spätestens 2 G+ ließen nach den Lockdowns die Umsätze einbrechen. Hinzu kommt die Verunsicherung und Angst in der Bevölkerung beim Coronathema, wodurch viele zuhause bleiben, die vielleicht sonst einen gastronomischen Betrieb ansteuern würden. Gleichzeitig müssen die Gastronominnen und Gastronomen zu Beginn der Corona-Krise erhaltene staatliche Hilfen mittlerweile zurückzahlen. Und ein Ende der Coronamaßnahmen ist nach einer Lockerung im Frühjahr und Sommer nicht absehbar. „Experten“ sagen für den Herbst in Funk und Fernsehen bereits eine weitere Virenwelle voraus.

Vor diesem Hintergrund haben sich immer Städte dafür entschieden, Gastronominnen und Gastronomen die Gebühr für die Außenbewirtschaftung zu erlassen. Die Stadt Burgdorf ist im Sinne der Zukunft unserer Innenstadt sehr gut beraten, diesen Beispielen zu folgen. Neben einer kleinen finanziellen Entlastung signalisiert die Stadt mit dem Erlass der Gebühr den Gastronominnen und Gastronomen, dass sie in dieser schwierigen Zeit an ihrer Seite steht.

 

2. März 2022

Strom- und Gassperren sowie vorgelagerte Mahnverfahren der Stadtwerke Burgdorf offenlegen!

 

 

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

 

In den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 24. März 2022

 

Strom- und Gas-Sperren sowie vorgelagerte Mahnverfahren der Stadtwerke Burgdorf offenlegen

Deutschland ist seit langem EU-Spitzenreiter bei Strom- und Gassperren. Hohe Energiepreise führen seit Jahren dazu, dass viele Hartz-IV-Bezieher/innen und zunehmend auch Geringverdiener/innen nicht mehr in der Lage sind, die monatlichen Abschläge fristgerecht zu bezahlen. Dies führt für die Betroffenen zu entwürdigenden Lebensumständen und kann im Extremfall sogar eine Gefahr für Leib und Leben, etwa durch Abgase von Notstromaggregaten, bedeuten. Todesfälle gingen durch die Presse.

 

Nun haben explodierende Energiepreise auch die Mittelschichten erreicht. Die können zweistellige Preissteigerungen vielleicht noch verkraften, viele Geringeinkommensbezieher/innen sind damit überfordert – zumal sie überproportional häufig in schlecht wärmeisolierten Wohnungen wohnen müssen. Hinzu kommt: Der Bezug von umweltschädlichem Schiefergas aus den USA, das ausbleibende Lieferungen aus Russland ausgleichen soll, soll dem Vernehmen nach um 500 Prozent teurer sein als russisches Gas. Gar nicht auszudenken, was das für viele Burgdorferinnen und Burgdorfer bedeuten wird, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Das „Entlastungspaket“ der Bundesregierung ist halbherzig und gleicht die Energie-Preis-Steigerungen gerade für Menschen mit geringem Einkommen noch nicht einmal ansatzweise aus. Entsprechend hagelt es Kritik von Sozialverbänden und Verbraucherschützern.

 

Um über die Stadtwerke vor Ort wirksam gegensteuern zu können, ist zunächst ein Überblick über die aktuelle Datenlage in unserer Stadt erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion die Verwaltung:

 

1. Wie viele Sperrandrohungen sind an Haushalte in Burgdorf in den Jahren von 2017 bis 2021 verschickt worden, in denen die Stadtwerke angedroht haben, die Strom- und/oder Gasversorgung zu kappen? Die Zahl der Strom-Sperrandrohungen und die Zahl der Gas-Sperrandrohungen sind für jedes Jahr gesondert anzugeben.

 

2. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte in Burgdorf, die von Strom- und/oder Gassperren der Stadtwerke in den Jahren von 2017 bis 2021 betroffen waren? Die Zahl der Stromsperren und die Zahl der Gassperren sind für jedes Jahr gesondert anzugeben.

 

3. Was unternehmen die Stadtwerke, um finanzschwachen Burgdorferinnen und Burgdorfern eine unproblematische Bezahlung der Energiepreise zu ermöglichen und so einschüchternde Mahnverfahren sowie entwürdigende Strom- und Gassperren zu vermeiden?

 

20. November 2021

Kosten für IGS-Neubau im Griff behalten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

 

In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am 29.11.2021

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 7.12.2021

In den Verwaltungsausschuss am 14.12.2021

In den Rat am 16.12.2021

 

Antrag zu beschließen:

1. Die Stadt trifft eine Compliance-Vereinbarung mit den ausführenden Firmen.

2. Die Stadt benennt eine/n Compliance-Beauftragte/n, welche/r die Absprachen mit den Baufirmen im Vorfeld und in der Bauphase begleitet und überwacht.

3. Der Rat verabschiedet eine Compliance-Richtlinie mit Regularien, unter denen abgerechnet und gebaut wird.

 

Begründung:

Schon heute liegen die veranschlagten Kosten für den IGS-Neubau mit 64 Mio. Euro um rund 30 Prozent über den ursprünglich veranschlagten Kosten von 51 Mio. Euro. Erfahrungsgemäß werden die geplanten Baukosten bei solchen Großprojekten deutlich überschritten. Die Universität Stuttgart und die Hertie School of Governance haben bei Schulneubauten Kostensteigerungen von 84 bzw. 100 Prozent ermittelt.

 

Die Stadt muss Mechanismen zur Kostenkontrolle etablieren. Ziel ist es, exorbitanten Kostensteigerungen beim Bau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule durch baubegleitende Kommunikation mit den ausführenden Firmen vorzubeugen. Insbesondere bei Schnittstellen zwischen Haupt- und Nebengewerken droht die Gefahr von kostenssteigernden Verzögerungen und Bauzeitverlängerungen.

 

Kostensteigerungen drohen bei den Schnittstellen zu den Aufträgen an Subunternehmen für Zuwegungen, Fahrradständer und Co. Hier werden Aufträge im Wert von rund 7 Millionen Euro vergeben. Die Stadt muss für das Bauvorhaben eine Compliance-Vereinbarung mit den beteiligten Firmen abschließen. Die Beteiligten geben sich damit eine Art Satzung für die Einhaltung der Legalität und vereinbarten Kommunikationsstrukturen während des Bauvorhabens.

 

Die Einhaltung von Kostenschätzungen und Terminplänen sollten prämiert werden, um den Baufirmen einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben, sich an Vorgaben zu halten. Eine Compliance-Vereinbarung ist für Bauvorhaben dieser Größenordnung eine Selbstverständlichkeit angesichts der stark beanspruchten Planungsabteilungen von Region Hannover und Stadt Burgdorf.

 

10. Mai 2021

Ausleihbare Lastenräder an verschiedenen Stellen der Stadt bereitstellen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Mai 2021

Antrag zu beschließen:

Die Stadt stellt Lastenräder an verschiedenen Stellen der Stadt zur kostenlosen Ausleihe bei Hinterlegung eines Pfandbetrags bereit, um umweltfreundliches Einkaufen ohne Auto zu fördern, was zusätzlich dem örtlichen stationären Einzelhandel zum Wohle gereicht.

Begründung:

Immer mehr Burgdorfer/innen möchten ohne eigenes Auto leben. Anzeichen hierfür sind eine steigende Radnutzung für Erledigungen des täglichen Bedarfs oder für den Transport von Kindern in einem Fahrradanhänger. Leider ist das Einkaufen größerer Mengen, etwa an Lebensmitteln, immer wieder ein Problem, was für viele ohne Auto nicht möglich ist. Ein Leihsystem für Lastenräder könnte hier Abhilfe schaffen. Das wäre nicht nur ein Beitrag zur Verkehrswende und damit für umweltfreundliche Mobilität. Es würde auch dem durch den Onlinehandel und die Corona-Krise unter Druck geratenen stationären Einzelhandel in Burgdorf helfen; denn Radler/innen kaufen vor Ort ein und steuern nicht wie Autofahrer/innen oftmals entfernte Einkaufsziele an. Das gilt umso mehr, weil unsere Stadt – im Gegensatz zu vielen anderen Umlandkommunen - durch ihren kreisrunden Aufbau eine Stadt der kurzen Wege ist, sodass zumindest in der Kernstadt jeder Punkt in der Stadt schnell mit dem Rad oder Lastenrad zu erreichen ist.

 

12. April 2021

Aktuelle Giftbelastung des Brunnenwassers des Wasserwerks ermitteln

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 22. April 2021

Seit Jahren warnen Umweltverbände vor einer steigenden Grundwasserbelastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere die oberflächennahen Grundwasserschichten sind in vielen Gebieten schon heute stark belastet. Die Gifte sickern mit der Zeit immer tiefer ins Erdreich und belasten so auch tiefere Grundwasserschichten. Die Wasserwerke behelfen sich, indem sie Trinkwasser verdünnen oder tiefere Brunnen bohren. Das Burgdorfer Wasserwerk am Wasserwerksweg, das Burgdorf, Heeßel, Hülptingsen und Alt Ahrbeck mit Trinkwasser versorgt, ist von dieser Entwicklung besonders betroffen, weil Trinkwasserschutzzonen fehlen, sodass die Nitrat- und Pflanzenschutzmittel-Einträge ins Grundwasser im Einzugsbereich der Förderbrunnen ungehindert erfolgen und so auf Dauer die Trinkwasserversorgung gefährden. Das Wasser aus den Wasserwerksbrunnen ist nicht mehr genießbar und muss deshalb aufwendig gefiltert werden. Der Trinkwasserpreis für die Burgdorfer/innen ist deshalb gestiegen.

Ich hatte vor vier Jahren eine Anfrage zur Belastung des Rohwassers in den Förderbrunnen und des Grundwassers bei den Vorfeldmessstellen gestellt. Die Ergebnisse zeigten hohe Nitratkonzentrationen bei den Vorfeldmessstellen und zum Teil eine hohe Belastung des Rohwassers aus den Förderbrunnen mit Pflanzenschutzmitteln, deren Abbauprodukten und Nickel über oder knapp unter dem Grenzwert.

Da diese Ergebnisse mittlerweile vier Jahre alt sind, ist es an der Zeit, sich einen aktuellen Überblick über die Verunreinigung des Grundwassers im Einzugsbiet des Wasserwerks und des Brunnenwassers zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung und erbitte nach dem Umweltinformationsgesetz Kopien der genannten Unterlagen:

1. Von welchen Wassereinzugsgebieten / Wasserwerken beziehen die Burgdorfer Ortschaften ihr Trinkwasser? Bitte Karten liefern, wenn sich Änderungen seit 2017 ergeben haben.

2. Welche Messstellen zur Überwachung der Trinkwassereinzugsgebiete und Brunnen hinsichtlich der Qualität des Grundwassers bestehen dort? Bitte Karten und Verzeichnisse der Messstellen sowie deren Stammdaten (Ortskoordinaten, Höhen über N.N., Tiefen, Ausbau, Geologie, Proben-Entnahme-Tiefen etc.) beifügen, wenn sich seit 2017 Änderungen ergeben haben.

3. Wie hat sich der Zustand des Grundwassers in allen diesen Messstellen, inklusive der Brunnen des Wasserwerks, seit Mai 2017 vor allem hinsichtlich der Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln entwickelt? Bitte für alle Messstellen elektronisch lesbare Tabellen und Diagrammdarstellungen der Zeitzreihen aller Analysenwerte beifügen.

4. Wie bewertet die Verwaltung diese Messergebnisse hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und zukünftigen Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser in Burgdorf? Wir wird insbesondere die Entwicklung bei den Nitratgehalten und Pflanzenschutzmitteln bewertet?

 

Michael Fleischmann

 

7. Februar 2021

Innenstadt retten: Handel mit digitalem Marktplatz und optimierten Internetauftritten stärken, leere Geschäfte an ideenreiche Unternehmensgründer/innen und Initiativen preiswert vermieten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Rat am 18. Februar 2021

Antrag zu beschließen:

  1. Die Stadt stellt eine Onlineplattform bereit, welche die gesamte Palette Burgdorfer Waren und Dienstleistungen in einem digitalen Marktplatz resp. als eine Art virtuelles Branchenbuch sichtbar macht und zu den einzelnen Internetauftritten der Gewerbetreibenden und Freiberufler/innen verlinkt.

 

  1. Die Stadt bietet den Gewerbetreibenden und Freiberufler/innen durch die Einbindung örtlicher und regional ansässiger Grafikdesigner/innen die Optimierung ihrer bisherigen Internetauftritte an.

 

  1. Die Stadt prüft, inwieweit für die unter eins und zwei genannten Maßnahmen  Fördergelder von EU, Bund, Land und Region in Anspruch genommen werden können.

 

  1. Ergeben sich Leerstände in der Innenstadt, mietet die Stadt die leeren Geschäfte an, um sie vor allem an ideenreiche Unternehmensgründer/innen mit einer originellen Angebotspalette, aber auch an Künstler/innen sowie Initiativen und Vereine preisgünstig weiterzuvermieten. Hierzu wird Kontakt zu potenziellen Kooperationspartnern aufgenommen.

 

Begründung:

Zu 1 bis 3: Der boomende Onlinehandel setzt dem stationären Handel auch in unserer Stadt immer mehr zu. Die Innenstadt ist von dieser Entwicklung besonders betroffen, sie droht zu veröden. Die Coronakrise wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger und wird nicht wenigen inhabergeführten Geschäften den Rest geben, wenn nichts passiert. Laut einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland vom November vergangenen Jahres sehen sich deutschlandweit 60 Prozent der städtischen Händler/innen in ihrer Existenz wegen gesunkener Kundenzahlen und Umsätze gefährdet. Seitdem hat sich die Situation durch den „harten“ Lockdown und damit einhergehenden verordneten Geschäftsschließungen weiter verschärft. Der Burgdorfer Innenstadthandel gerät zusätzlich durch das kommende Einzelhandelszentrum „Aue Süd“ am Ostlandring unter Druck.

Das virtuelle Burgorfer Branchenbuch und die Optimierung bisheriger Internetauftritte können helfen, vor allem den stationären Handel zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Die Geschäfte können ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem digitalen Marktplatz aus einer Hand online anbieten und so ihre Kundenreichweite in Netz deutlich erhöhen. Damit der Stadt nach Möglichkeit nur wenig Kosten entstehen, ist die Abrufung von Fördergeldern zu prüfen.

Zu 4: Die Innenstadt muss sich weiterentwickeln, will sie überleben. Die beschriebene Maßnahme ist eine Möglichkeit, mehr Leben in die City zu bringen. Als Kooperationspartner kommen unter anderem die Fachhochschulen für Medien und Design sowie die Wirtschaftsfördergesellschaft Hannoverimpuls infrage. Nur bauliche Veränderungen und Sanierungen vorzunehmen, wie bisher im Rathaus geplant, reichen nicht, um die Innenstadt zu retten.

 

 

13. Oktober 2020

Öffentliche Teile der Ratssitzungen gerade in Coronazeiten im Internet übertragen und im Nachhinein abrufbar halten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Rat am 29. Oktober 2020

Antrag zu beschließen:

Die Stadt überträgt, nach Möglichkeit in Kooperation mit dem regionalen Fernsehsender H 1, die öffentlichen Teile der Ratssitzungen im Internet auf ihrer Seite www.burgdorf.de. Der Stream wird so eingerichtet, dass die Aufnahmen auch nach Ende der Ratssitzungen weiterhin auf www.burgdorf.de abrufbar sind. Die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf wird entsprechend angepasst.

 


Begründung:

Streaming von Sitzungen politischer Gremien sind in vielen Städten Deutschlands schon Normalität. Eine Internetübertragung der Ratssitzungen erlaubt es den Burgdorfer/innen, am politischen Meinungsbildungsprozess auch außerhalb des Sitzungssaals ungefiltert teilhaben zu können. Das sorgt für Transparenz und Bürger(innen)beteiligung und gilt insbesondere in Pandemiezeiten.

Wegen Corona sind viele Menschen sehr verunsichert, trauen sich nicht mehr, in die Ratssitzung zu gehen oder bekommen aufgrund der begrenzten Besucherzahlen keinen Eintritt. Kommen wegen steigender Infektionszahlen weitere Kontaktbeschränkungen oder gar ein neuer Lockdown, wird das Internet zunehmend die einzige Möglichkeit sein, sich überhaupt noch ungefiltert über das Geschehen im Rat zu informieren. Vor diesem Hintergrund mögen die Ratsvertreter/innen ihre  Ablehnung eines ähnlich lautenden Antrags vor drei Jahren überdenken und dieses Mal ein anderes Votum abgeben.

Das NKomVG erlaubt in § 64 Abs. 2 ausdrücklich die Aufzeichnung von Sitzungen zum Zweck der Berichterstattung.

 

9. Juli 2020

Straßenausbaubeiträge ins Grundbuch - soziale Härten vermeiden

In den Rat am 9.7.2020

Änderungsantrag zum Antrag A 2018 0665 „Straßenausbaubeiträge für Eigenheimbesitzer/innen mit kleinen Budgets abschaffen, ohne Erhöhung der Grundsteuer“

Änderungsantrag zu beschließen:

1. Der Straßenausbaubeitrag wird ins Grundbuch eingetragen und erst beim Verkauf des Hauses fällig.

2. Verkaufen Erbinnen und Erben das Haus nicht, sondern ziehen selbst dort ein, wird der Grundbucheintrag fällig. Bei Erbinnen und Erben, die Transferleistungsbezieher/innen sind, wird eine sozialverträgliche Lösung gefunden.


Begründung:

Die Stadt bekommt Geld für die Straßensanierung und/oder den Straßenausbau, ohne dass dafür die Grundsteuer oder Erschließungskosten steigen, und zugleich werden soziale Härten vermieden.

 

 

29. November 2019

Baugrundstücke nur noch an Investoren vergeben, die mindestens 25 Prozent Sozialwohnungen bauen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (USB) am 3. Dezember 2019

In den Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2019

In den Rat am 12. Dezember 2019

Antrag zu beschließen:

1. Die Stadt verkauft keine städtischen Baugrundstücke mehr an private Investoren, sondern vergibt diese in Erbpacht an private Investoren. Privathaushalte, die sich ihr Ein-oder Zweifamilienhaus bauen wollen, sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. An sie werden die Baugrundstücke wie bisher verkauft.

2. Bei der Vergabe der städtischen Baugrundstücke kommen nur Investoren zum Zuge, die sich vertraglich verpflichten, mindestens 25 Prozent Sozialwohnungen zu bauen. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre und wird nach viereinhalb Jahren durch das Rechnungsprüfungsamt auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft.

Begründung:

Zu 1: Vergibt die Stadt Grundstücke in Erbpacht an private Investoren, fällt nur das Nutzungsrecht an den Investor. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt, die so die Kontrolle behält. Das ist wichtig, um Belegrechtswohnungen dauerhaft zu sichern.

Zu 2: Sozialwohnungen werden in Burgdorf bisher trotz hoher Mieten, die selbst für viele Bezieher/innen mittlerer Einkommen nur schwer zu bezahlen sind, kaum gebaut. In der Kernstadt entstehen in Neubaugebieten oft kaum mehr als 10 Prozent Sozialwohnungen, zum Teil auch gar keine. In den Dörfern werden Neubaugebiete in der Regel ohne Sozialwohnungen entwickelt.

Die Stadt ist in der Pflicht, in nennenswertem Umfang preiswerten Wohnraum zu schaffen, der sie bisher nicht hinreichend nachkommt. Das muss sich ändern. Es dürfen nur Investoren zum Zuge kommen, die sich vertraglich verpflichten, mindestens 25 Prozent Sozialwohnungen zu bauen. Andere Städte haben mit diesem Vorgehen gute Erfahrungen gemacht. Die zeitliche Befristung dieser Maßnahme mit nachfolgender Überprüfung ist sinnvoll, weil der Immobilienmarkt konjunkturellen Zyklen unterliegt. Ob in fünf Jahren der Burgdorfer Wohnungsmarkt weiter angespannt ist, kann heute niemand vorhersehen.


22. November 2019

Städtische Grünflächen in bienen- und insektenfreundliche Blühfelder umwandeln

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (USB) am 3. Dezember 2019

In den Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2019

In den Rat am 12. Dezember 2019

Antrag zu beschließen:

1. Bei der Planung öffentlicher Freiflächen und bei der Bepflanzung von städtischen Grünflächen wird die Realisierung einer bienen- und insektenfreundlichen Gestaltung geprüft. Über die Ergebnisse wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau in geeigneter Weise informiert.  

2. Auf vier Beispielflächen werden über einen Zeitraum von zunächst 30 Monaten heimische Wildpflanzenmischungen als Aussaat versuchsweise aufgebracht, und es werden die Kosten der Unterhaltung auf diesen Referenzflächen im Vergleich zu herkömmlicher Bepflanzung und Bewirtschaftung ermittelt. Dabei sollen Mischungen für folgende Pflanzarten verwendet werden: Blumenwiesen, Schmetterlings- und Wildbienensäume sowie Blumen- und Kräuterrasen. Nach 30 Monaten informiert die Verwaltung den USB-Ausschuss und Rat über die gemachten Erfahrungen. Die Politiker/innen entscheiden dann, ob weitere Flächen in diese bienen- und insektenfreundliche Bewirtschaftungsform übernommen werden.

3. Bei verpachteten Grünflächen macht die Stadt bei Neuauflage abgelaufener Pachtverträge den Pächter/innen bienen- und insektenfreundliche Auflagen.

4. Landwirte und Grundbesitzer/innen werden in geeigneter Weise auf die Teilnahmemöglichkeit an Förderprogrammen und- projekten zugunsten von Insekten aufmerksam gemacht.

Begründung:

Zu 1-3: Durch die konventionelle intensivierte Landwirtschaft haben sich die Lebensbedingungen von Wildbienen, Hummeln und anderen blütenbestäubenden Insekten in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Insbesondere die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pestiziden setzt ihnen zu. Hinzu kommen der Verlust von Nahrung, Nistplätzen, Überwinterungsmöglichkeiten und Nistbaumaterialien. Wildbienen sind bei der Nahrungssuche häufig auf wenige Pflanzenarten spezialisiert und damit besonders anfällig für Veränderungen. Mehr als die Hälfte der Wildbienenarten in Niedersachsen ist vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Die Bestäubungsleistung der Wildbienenarten ist zum Teil höher als die der Honigbiene.

Das Insektensterben hat nach Auskunft von Umweltschützer/innen mittlerweile dramatische Ausmaße angenommen mit gravierenden Folgen für Vögel, Kleinsäuger und zahlreiche durch Insekten bestäubte Pflanzenarten. Ganze Ökosysteme sind bedroht. Bei einem weiteren Rückgang blütenbestäubender Insekten ist auch die natürliche Bestäubung von Nutzpflanzen gefährdet und damit die Grundlage unserer Ernährung. Die Umsetzung der beantragten Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten.

Zu den Kosten: Auch Blühflächen kommen nicht ohne Pflege aus, wenn sie dauerhaft erhalten bleiben sollen. Der Pflegeaufwand ist aber, je nach verwendeter einjähriger oder mehrjähriger Samenmischung, deutlich geringer als der von Grünstreifen resp. konventionellen Rasenflächen. Blühstreifen werden seltener gemäht, meist nur einmal zum Jahresende nach dem Ausblühen und Ausreifen, und sie werden nicht gedüngt.

Zu 4: Privatleute und Landwirte sollen durch die städtischen Beispiele motiviert werden, mehr Blühflächen anzulegen. Gelder der EU und des Landes stehen für die „Förderung der Biodiversität“ bereit. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen oder die naturnahe Nutzung von Ackerflächen.


13. Februar 2019

Behördennummer 115 einrichten – der kurze Draht ins Amt

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 21. Februar 2019

Antrag zu beschließen:

1. Die Stadt Burgdorf tritt dem 115-Verbund bei und führt die einheitliche Behördennummer 115 ein.

2. Gehörlose und hörbehinderte Burgdorfer*innen bekommen den 115-Zugang zu allgemeinen Informationen und Leistungen über das 115-Gbärdentelefon.

3. Die 115-Behördenhotline sollte für alle Einwohner*innen der Stadt Burgdorf zum lokalen Festnetztarif erreichbar sein.

 

Begründung:

Mit der Behördenhotline 115 entfällt die aufwendige Suche nach der zuständigen Behörde, ihren Öffnungszeiten in Telefonbüchern oder im Internet. Unnötige Wartezeiten im Bürgeramt entfallen. An der 115 beteiligen sich derzeit bundesweit fast 500 Kommunen, zahlreiche Landesbehörden und umfassend die Bundesverwaltung mit mehr als 88 Behörden und Institutionen. Damit können schon jetzt rund 44 Millionen Bundesbürger*innen die 115 nutzen.

Beim Behördentelefon 115 gibt es einen einheitlichen Service für ganz Deutschland. Möglich macht dies eine gemeinsame Wissensdatenbank, in die Bund, Länder und Kommunen Informationen zu ihren Verwaltungsleistungen einstellen. Die Mitarbeiter*innen des 115-Servicecenters erteilen auf Grundlage der Datenbank Auskünfte. Ob Fragen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu Kfz-Angelegenheiten, über die 115 könnten auch Burgdorfer*innen die häufigsten Fragen schnell und zuverlässig beantwortet bekommen. Fragen zu fachspezifischen Themen, die beim Behördentelefon nicht ab hoc beantwortet werden können, werden zur Klärung an die Fachbereiche weitergeleitet. Die Mitarbeiter*innen des 115-Servicecenters nehmen auch Hinweise und Anregungen entgegen und leiten diese an die Fachbereiche weiter.

 

 

8. Oktober 2018

Burgdorf beteiligt sich an Klage für Nachtflugverbot am Flughafen Langenhagen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 25. Oktober bzw. 29. Oktober 2018

Antrag zu beschließen:

  1. Die Stadt Burgdorf beteiligt sich an der geplanten Klage der Arbeitsgemeinschaft „Besser ohne Nachtflug - Hannover Airport (BON-HA)“, die im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung gerichtlich ein Nachtflugverbot am Flughafen Hannover-Langenhagen erlangen will. Dafür wird außerplanmäßig eine Summe von 5.000 Euro bereitgestellt. Für diese Summe gilt ein Sperrvermerk, bis die Mindestsumme für die Klage von 50.000 Euro erreicht ist.
  1. Die vom nächtlichen Fluglärm besonders betroffenen Kommunen Langenhagen, Garbsen und Isernhagen sowie die Region Hannover werden von Bürgermeister Alfred Baxmann angesprochen, sich wie die Stadt Burgdorf an der geplanten Klage finanziell zu beteiligen.

Begründung:

Der Flughafen Hannover-Langenhagen ist der einzige norddeutsche Flughafen ohne Flugpause in den Nachtstunden. Die Nachtfluggenehmigung für Hannovers Flughafen läuft am 31. Dezember 2019 aus und soll nach Auskunft der Niedersächsischen Landesregierung verlängert werden.

Seit Jahren nehmen am Flughafen Hannover-Langenhagen die Flugbewegungen in der Nachtzeit zu. Sie liegen nach aktuellem Stand vom März 2018 bei 18 Prozent, während der Flugverkehr am Tag rückläufig ist. Es wäre daher organisatorisch möglich – ohne wirtschaftlichen Schaden für den Flughafen - die bisherigen Nachtflüge auf die Tagesstunden zu verlegen und damit der betroffenen Bevölkerung in den genannten Kommunen eine gesundheitsfördernde Nachtruhe zu ermöglichen. Die benachbarten Flughäfen Hamburg, Bremen und Düsseldorf zeigen, dass so etwas möglich ist. Sie erzielen mit dem Verzicht auf Nachtflüge zudem deutlich höhere Gewinne als der Flughafen Hannover-Langenhagen.

Übereinstimmende Studien belegen, dass häufiger nächtlicher Lärm das Herz-Kreislauf-System schädigt und damit die Gesundheit der betroffenen Menschen beeinträchtigt. Im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger hat sich der Rat Langenhagen deshalb am 4. April 2018 mit großer Mehrheit für ein Nachtflugverbot am Flughafen Hannover-Langenhagen ausgesprochen, ebenso wie kurz zuvor der Rat der ebenfalls vom Fluglärm betroffenen Gemeinde Isernhagen. Die Landesregierung hat aber diese eindeutigen Äußerungen der beiden Kommunen ignoriert.

Daher ist nun die Beteiligung der Kommunen an der angestrebten Klage von BON-HA, in der sich sieben Initiativen aus den betroffenen Kommunen zusammengeschlossen haben, der folgerichtig nächste Schritt, um die Gesundheit der Menschen in dieser Region zu schützen.

Die BON-HA schätzt die Kosten für die geplante Klage auf mindestens 50.000 Euro. Aus der Bevölkerung sind bisher private Spenden eingegangen. Eine inhaltliche und finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen und der Region Hannover an der Klage würde dieser mehr inhaltliches Gewicht geben und sie finanziell ermöglichen.




30. August 2018

Grundstückvergaben im Baugebiet "An den Hecken" prüfen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 10. September 2018


Viele junge Familien wollen bauen und sind froh, wenn sie einen Bauplatz in Burgdorf bekommen. Im Baugebiet „An den Hecken“ ist nun ein Gebäude errichtet worden, das mit einem Schild vor der Tür und im Internet als Vermietungsobjekt angeboten wird.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

1. Nach welchen Kriterien wurden die Baugrundstücke im Baugebiet „An den Hecken“ vergeben?

 2. Warum ist auch jemand zum Zuge gekommen, der mit Mieteinnahmen Kasse machen will?


Michael Fleischmann

 

10. August 2018

Straßenausbaugebühren für Eigenheimbesitzer/innen mit kleinen Budgets abschaffen, ohne dafür die Grundsteuer zu erhöhen!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 30. August 2018

Antrag zu beschließen:


  1. Die im Zuge einer Straßensanierung resp. Straßenausbaus anfallenden Gebühren für die Anlieger/innen werden für Rentner/innen, junge Familien und sonstige Eigenheimbesitzer/innen mit kleinen Budgets gestrichen, ohne dafür die Grundsteuer zu erhöhen.

 

  1. Bei einer gewährten Ratenzahlung für die Anlieger/innen verzichtet die Stadt auf die Erhebung von Zinsen.

Begründung:

Zu 1. Die Anlieger/innen müssen bis zu 75 Prozent der Kosten einer Straßensanierung schultern und sind so schnell mit Beiträgen von deutlich mehr als 10.000 Euro dabei. Das überfordert viele Anlieger/innen und treibt nicht wenige in den finanziellen Ruin, bis zum Hausverkauf. Betroffen sind Rentner/innen, die keinen Kredit mehr bei der Bank bekommen, junge Familien und sonstige Anlieger/innen mit kleinen Budgets.

Die Grundsteuer darf im Gegenzug nicht erhöht werden, weil sie erstens in der Vergangenheit fast jedes Jahr gegen die Stimme der LINKEN im Zuge der „Haushaltssicherungskonzepte“ angehoben worden ist. Und weil zweitens Eigenheimbesitzer/innen mit schmalem Geldbeutel und Mieter/innen keinesfalls durch eine noch höhere Grundsteuer zusätzlich belastet werden dürfen, welche der Vermieter auf die Miete umlegt.

Zu 2. : Die Stadt darf sich nicht wie eine Bank verhalten und sollte Verständnis dafür aufbringen, das auch viele Normaleinkommensbezieher/innen große Probleme haben, die Straßenausbaugebühren zeitnah komplett zu bezahlen. Die bisher bei einer gewährten Ratenzahlung erhobenen Zinsen von bis zu 6 Prozent müssen entfallen.



26. April 2018

Obstbäume an städtischen Feldwegen pflanzen: Naturschutz und soziale Belange zusammenbringen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 14. Mai 2018

In den Verwaltungsausschuss am 29. Mai 2018

In den Rat am 14. Juni 2018

Antrag zu beschließen:

Die Stadt pflanzt Obstbäume an ausgesuchten städtischen Feldwegen.

Begründung:

Obstbäume fördern die Artenvielfalt und sind an Feldwegen zugleich ein Windschutz vor Bodenerosion. Das ist vor allem im Frühjahr der Fall, wenn die Felder trocken und noch wenig bewachsen sind. Da nicht wenige Wegeränder immer wieder von Bauern umgepflügt und manchmal auch Hecken widerrechtlich abgeholzt werden, greifen der Boden-Erosionsschutz und die Förderung der Artenvielfalt durch Obstbäume zusätzlich.

Obstbäume können aber auch soziale Belange erfüllen, etwa in der Gemeinde Harsum bei Hildesheim. Dort werden Obstbäume an Feldwegen zum Herbst für einen symbolischen Betrag an Einwohner/innen vermietet, die dann ernten können. Das nimmt die Bevölkerung gern in Anspruch.



24. April 2018

Grundwasser im Einzugsbereich des Wasserwerks muss wieder sauber werden: vor weiteren Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln, deren Abbauprodukten und Nitrat schützen, vorhandene Belastungen verringern!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 14. Mai 2018

In den Verwaltungsausschuss am 29. Mai 2018

In den Rat am 14. Juni 2018

Antrag zu beschließen:

  1. Die Stadt liefert im Sinne der Ratsanfrage mit der Vorlagennummer 2017 0380 zur Grundwasserbelastung im Einzugsbereich des Burgdorfer Wasserwerks vom 6. Oktober 2017 in die Ratssitzung am 26. Oktober 2017 alle Analysewerte aller Grundwassermessstellen.
  1. Vorfeld-Messstellen werden in alle Richtungen eingerichtet.
  1. Die Stadt klärt die Ursache(n) der zum Teil hohen Nitratkonzentrationen bei vier der fünf vorhandenen Vorfeld-Messstellen und stellt die Ursache(n) ab.
  1. Die Stadt startet ein Erkundungsprogramm zu den über dem Grenzwert liegenden Nickelwerten beim Rohwasser aus den Brunnen 3 und 4 und stellt die Ursache(n) ab.

     5. Die Stadt klärt die Ursache(n) der zum Teil hohen Konzentrationen an Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten nur knapp unter dem Grenzwert im Rohwasser der Brunnen 2 und 4 und stellt die Ursache(n) ab.

 

  1. Die Stadt betreibt Ursachenforschung zu den im Laufe der Zeit deutlich gestiegenen Salzgehalten im Rohwasser der Förderbrunnen des Wasserwerks in Ramlingen.

Begründung:

Zu 1.: Die Verwaltung hat bisher nur für wenige Grundwassermessstellen die geforderten Daten zur Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmittel geliefert. Die gelieferten Messwerte erfassen nur die Förderbrunnen und die sogenannten Vorfeld-Messstellen in unmittelbarer Nähe der Brunnen.


Zu 2.: Die Vorfeld-Messstellen dienen im Anstrombereich der Förderbrunnen quasi als Warnsystem, von denen es in Burgdorf aber viel zu wenige gibt. Von den fünf Vorfeld-Messstellen sind zudem vier im Umfeld des Schießplatzes auf der westlichen Seite der Bahnschienen untergebracht. Das reicht bei weitem nicht. Erforderlich sind Vorfeld-Messstellen in alle Richtungen des asymmetrischen Absenkungstrichters, weil die Wasserwerksbrunnen auch aus den anderen Richtungen Grundwasser fördern.


Zu 3: Obwohl die analysierten Wasserproben aus tiefen Grundwasserschichten stammen, aus denen auch das Wasserwerk sein Trinkwasser bezieht, wird bei den Vorfeld-Messstellen der Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) oft nur knapp unterschritten und zum Teil deutlich überschritten. Der Spitzenwert lag im Jahr 2013 bei 100,4 mg/l. Nur eine einzige Vorfeld-Messstelle weist geringe Nitratwerte auf (0,2 mg/l in allen Untersuchungsjahren). Die Wasserproben wurden zwischen 2007 und 2016 entnommen, sind in den Analysewerten jährlichen Schwankungen unterworfen und stammen aus einer Erdtiefe von knapp 50 Metern. In den oberflächennahen Grundwasserschichten sind die Nitratkonzentrationen erfahrungsgemäß noch deutlich oder sogar um ein Vielfaches höher.


Zu 4: Die Messwerte haben beim Rohwasser aus dem Brunnen 3 mit 0,0375 mg/l und aus dem Brunnen 4 mit 0,0277 mg/l erhöhte Nickelwerte zutage gefördert. Der Grenzwert liegt bei 0,020 mg/l.


Zu 5.: Bei Herbiziden und deren Abbauprodukten ist nicht nur im Brunnen 2 Ethidimuron mit 0,0003 mg/l über dem Grenzwert (0,0001 mg/l) nachweisbar, sondern auch Bromacil mit 0,000074 mg/l nur knapp unter dem Grenzwert (0,0001 mg/l). Auch beim Rohwasser aus dem Brunnen 4 liegt etwa die Konzentration von Chloridazon-desphenyl mit 0,00086 mg/l nur knapp unter dem Grenzwert (0,003 mg/l). Gleiches gilt für N.N.-Dimethylsulfamid (0,00021 mg/l), der Grenzwert liegt bei 0,001 mg/l. Der hier um den Faktor 4,7 höhere Grenzwert oder um den Faktor 3,4 bei Chloridazon-desphenyl ist nach Auskunft von Fachleuten in solchen Fällen nicht viel, weil sich die Substanzen in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken können. Zudem könne man nur die Pflanzenschutzmittel nachweisen, nach denen man auch gesucht habe, heißt es. Nicht analysierte Substanzen kämen hinzu, betonen Fachleute.


Zu 6.: Beim Wasserwerk in Ramlingen haben die Salzgehalte im Laufe der Zeit deutlich zugenommen. Für die dortigen Förderbrunnen liegen Analysewerte seit 1964 bis 2016 vor. Der Chloridgehalt hat sich danach seit 1964 mehr als verdoppelt.



19. Februar 2018

Teil des Cewesees schon jetzt pachten und so für die Allgemeinheit zugänglich machen – wasserbezogene Naherholungsfunktion für die Burgdorfer/innen zeitnah wieder herstellen

Änderungsantrag gemäß Geschäftsordnung zur Vorlage 2017 0402

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 19. Februar 2018

In den Verwaltungsausschuss am 6. März 2018

In den Rat am 12. April 2018

Änderungsantrag zu beschließen:

1. Die Stadt pachtet zeitnah einen Teil des Cewesees, der schon heute nicht mehr für den Kiesabbau benötigt wird, um die damit verbundene wichtige wasserbezogene Naherholungsfunktion für die Burgdorferinnen und Burgdorfer vor allem im Sommer zweitnah wieder herzustellen.

2. Will die Region als zuständige Behörde eine neue Kies-Abbaugenehmigung im Burgdorfer Land erteilen, setzt sich die Stadt bei der Region dafür ein, die Genehmigung an eine spätere Nutzung oder Teilnutzung als Badesee für die Allgemeinheit zu binden.

Begründung:

Zu 1: Die Diskussionen der vergangenen Monate in den sozialen Medien und die Reaktionen auf die örtliche Presseberichterstattung haben gezeigt, dass ein sehr großes Interesse an wasserbezogener Naherholung auch in Burgdorf besteht. Die Stadt darf deshalb nicht bis zum Jahr 2023 warten, wenn es an die komplette Nachnutzung des Cewesees geht, weil dann der Kiesabbau ausgelaufen ist.

Alle Seen um Burgdorf herum sind mittlerweile privatisiert und damit der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen. Vor allem Anglervereine haben die Seen, wie etwa den Ahrbecker See, erworben. Das ist bedauerlich, weil damit die wichtige Naherholungsfunktion eines Sees im Burgdorfer Land nicht mehr gegeben ist. Das war früher einmal anders: Nicht nur der Ahrbecker See war allgemein zugänglich und wurde reichlich von der Bevölkerung für Freizeitaktivitäten genutzt. Heute dagegen ist Fehlanzeige. Das ist vor allem im Sommer bedauerlich, weil kein Baden oder Verweilen am Wasser in der Natur mehr möglich ist. Nicht alle Burgdorferinnen und Burgdorfer wollen das künstliche Freibad ansteuern, sondern viele wollen in der Natur am Wasser sein. Das gilt nicht nur für Hundehalter/innen. Mit der zeitnahen Pachtung eines Teils des Cewesees, der schon heute nicht mehr für den Kiesabbau benötigt wird, kann diese wichtige wasserbezogene Naherholungsfunktion zeitnah wieder hergestellt werden, ohne bis zum Jahr 2023 warten zu müssen. Das erhöht nicht zuletzt auch die Attraktivität Burgdorfs als Wohn- und Freizeitstandort.

Auf jeden Fall muss die Stadt die Seefläche pachten, damit alle Burgdorfer/innen Zugang zum Wasser haben. Der im Bauausschuss des Rates viel diskutierte private Betrieb ist abzulehnen, weil dann die Gefahr besteht, dass bestimmte Nutzer(innen)gruppen vom Wasserzugang ausgeschlossen werden. Das wird wahrscheinlich vor allem Hundehalter/innen betreffen. Gleiches gilt beim Betrieb durch einen Verein. Das ist auch der Grund dafür, warum viele Badeseen im hannoverschen Umland von den zuständigen Kommunen betrieben werden.

Zu 2: Dieser Punkt ist wichtig, um zukünftige Seen nach dem Boden – oder Kiesabbau von vornherein der Allgemeinheit zugänglich zu machen.



29. Januar 2018

Radwege in Burgdorf ohne „Dünnschissextrakt“

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 15. Februar 2018

Antrag zu beschließen:

1. Radwege, die mit dem hellbraunen, bei Regen klebrigen schmierigen und spritzenden Extrakt, wie etwa an der Tierheimbrücke nähe Uetzer Straße oder am verlängerten Peiner Weg in Richtung Immensen, angelegt wurden, werden mit unbedenklichen Materialien wie einem Splittgemisch ausgebessert.

2. Radwege werden in Zukunft nicht mehr mit dem besagten hellbraunen Extrakt angelegt. Stattdessen werden unbedenkliche Materialien wie ein Splittgemisch verwendet.

 

Begründung:

Der besagte Extrakt ist für Radler/innen ein großes Ärgernis, weil dieser bei nassen Wetterlagen, die immer häufiger auftreten, das Rad und die Kleidung von Radler/innen nachhaltig verunreinigen. Da sich das Regenwasser auf diesen Wegen ansammelt, weil es nicht abfließen kann, spritzt der Extrakt beim Befahren des Weges nach oben. Das Zeug heftet sich bevorzugt an die Reifen, ans untere Radgestell, an Hose und Schuhe. Selbst Fußgänger/innen beklagen die Verunreinigung ihrer Schuhe beim Begehen eines diesbezüglichen Weges bei Nässe. All das muss nicht sein, weil bessere Radwegebelege wie ein Splittgemisch verwendet werden können. Zu einer fahrradfreundlichen Stadt gehören auch fahrradfreundliche Radwege.



29. Januar 2018

Halteplatz für Reisebusse in der Kernstadt

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 15. Februar 2018

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung schafft in der Burgdorfer Kernstadt einen Halteplatz für Reisebusse.

Begründung:

Burgdorfer Reisegruppen können bisher nur morgens bis maximal 8 Uhr auf dem Schützenplatz in einen Reisebus problemlos einsteigen. Zu anderen Zeiten fehlt eine passende Reisebusstellfläche in der Kernstadt. Fahrer/innen von Reisebussen müssen dann oft mit Mühe einen Stellplatz suchen, damit Teilnehmer/innen einer Reisegruppe problemlos ein- oder aussteigen können, was unnötigen Busverkehr im Kernstadtgebiet erzeugt. Das nervt auch die Teilnehmer/innen von Reisegruppen. In anderen Städten gibt es dafür einen gesonderten Bushalteplatz, der bisher in Burgdorf fehlt. Ein solcher Halteplatz in Burgdorf wäre auch im Sinne von Reiseveranstalter/innen und damit ein kleiner Beitrag zur Wirtschaftsförderung.

Als Halteplatz würde ein kleiner Teil des Schützenplatzes - am besten unweit der Aue, damit der Bus in Fahrtrichtung wieder abfahren kann - der Platz auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den Wertstoffcontainern oder der Pferdemarktbereich infrage kommen. Der Schützenplatz wird schon heute von Zirkus- und Schützenfest-Veranstalter(inne)n zum tagelangen Abstellen ihrer schweren Fahrzeuge genutzt, sodass dies auch für einen Reisebus ohne umständliche finanzwirksame Sondergenehmigung möglich sein sollte. Schließlich geht es beim Reisebus nur ums Ein- und Aussteigen.



30. November 2017

Beschluss zum Neubau der Integrierten Gesamtschule verschieben, um mögliche Fördergelder des Bundes mitzunehmen

Änderungsantrag gemäß Geschäftsordnung zur Vorlage 2017 0388 /

IGS – Raumprogramm und Machbarkeitsstudie

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung u. Bau am 5. Dezember 2017

In den Verwaltungsausschuss am 12. Dezember 2017

In den Rat am 14. Dezember 2017

Änderungsantrag zu beschließen:

  1. Die Beschlussfassung zum Neubau der IGS wird verschoben, bis klar ist, ob und wie viele Fördergelder die neue Bundesregierung für den Neubau beisteuern wird.

 

  1. Die Stadt prüft die Einrichtung eines Runden Tisches zur möglichen Weiternutzung der beim IGS-Neubau freiwerdenden Gebäude.

Begründung:

Zu 1: Laut Kämmerer Lutz Philipps wird der Schuldenberg der Stadt bis Ende 2018 auf mehr als 61 Mio. Euro wachsen - das Geld für den Neubau der IGS noch nicht eingerechnet. Die Summe dafür soll nach Angaben der Verwaltung insgesamt 51 Mio. Euro betragen, die über mehrere Jahre fällig wird. Angesichts des jetzt schon hohen Schuldenniveaus droht schon in wenigen Jahren die weitgehende politische Steuerungsunfähigkeit, wenn die Stadt die 51 Mio. Euro für den IGS-Neubau allein schultern muss. Auch wenn der mögliche Verkauf der bisherigen IGS-Gebäude noch nicht in die Kalkulation eingeflossen ist, steht zu befürchten, dass die finanziellen Spielräume der Stadt auf viele Jahre ausgetrocknet werden. Das ist nicht zu verantworten. Dann ist nicht nur für viele andere, dringend notwendige Dinge kein Geld mehr da. Dann muss auch der vorhandene Service für die Burgdorfer/innen weiter eingeschränkt werden, bis zum Schließen von städtischen Einrichtungen, und es muss weiter an der Gebühren- und Steuerschraube gedreht werden. Soweit darf es nicht kommen. So wünschenswert der Neubau der IGS samt Sekundarstufe II auch ist, er muss für die Stadt finanzierbar bleiben. Andere städtische Leistungen für die Burgdorfer/innen dürfen nicht darunter leiden.

Der mögliche Lichtblick: Es könnte sein, dass die neue Bundesregierung für den IGS-Neubau Geld geben wird, weil es nicht nur in Burgdorf, sondern bundesweit auch in vielen anderen Kommunen einen erheblichen Sanierungs- und Neubaubedarf im Schulbereich gibt. Schon die Jamaika-Sondierer hatten sich trotz des Scheiterns der Gespräche bereits darauf verständigt, vor allem ins Bildungssystem zu investieren. Andere Bildungshilfen als für Infrastrukturprojekte vor Ort wird es von Seiten des Bundes erstmal nicht geben, weil dafür das Kooperationsverbot mit den Ländern aufgehoben werden muss, was aber noch dauern wird, weil dafür der Bundesrat zustimmen muss. Wenn die Bundesregierung Sofortmaßnahmen im Bildungsbereich beschließt, kann sie eigentlich nur den Kommunen helfen.

Diese Fördergelder muss die Stadt für den IGS-Neubau mitnehmen. Der Beschluss zum Neubau der IGS muss deshalb verschoben werden. Wird der Beschluss schon jetzt gefällt, gehen der Stadt möglicherweise wichtige Fördergelder verloren, weil solche Zuschüsse immer nur für zukünftige Investitionsentscheidungen fließen und nicht für Beschlüsse aus der Vergangenheit. Der Grund: Solche Zuschüsse sollen Kommunen ermuntern zu investieren, die es sonst wegen Geldmangels nicht gemacht hätten.

Zu 2: Die Art der Nachnutzung oder der teilweise oder komplette Verkauf der durch den IGS-Neubau freiwerdenden Gebäude sollte im breiten gesellschaftlichen Konsens erfolgen. Bei einer Nachnutzung durch die Stadt wäre die Schaffung von preiswertem Wohnraum für sozial Schwache und/oder gemeinschaftlichen Wohnprojekten denkbar, um junge Familien in die Stadt zu locken. Auch eine Prüfung wäre denkbar, inwieweit man die bauliche Altsubstanz jungen Start-up-Unternehmen zur Verfügung stellen könnte.



23. November 2017

Straßenausbaugebühren für Anlieger/innen gehören auf den Prüfstand

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 14. Dezember 2017

Immer wieder sorgen nicht nur in Burgdorf die hohen Kosten für Anlieger/innen bei Straßenerneuerungen für massiven Unmut unter den Betroffenen. Kein Wunder, denn sie müssen bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten bezahlen. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Größe des Grundstücks und der Art der Straße. Durchgangsstraßen schlagen weniger zu Buche als Anliegerstraßen. Für die Anlieger/innen ist das kein Trost, weil sie pro Anlieger/in schnell einen Baukostenanteil von 10.000 Euro und mehr schultern müssen. Das überfordert vor allem junge Familien, aber auch Rentner/innen, weil letztere keinen Kredit mehr von der Bank erhalten. Der finanzielle Ruin und damit der Zwangsverkauf des eigenen Hauses kann die Folge sein. Vor allem Eigenheimbesitzer/innen mit kleinen Budgets sind davon betroffen. Aber auch Mieter/innen müssen tief in die Tasche greifen, weil die Hauseigentümer/innen die Kosten umlegen. In der Landeshauptstadt Hannover wird seit längerem darüber diskutiert, die Straßenausbaugebühren für die Anlieger/innen komplett abzuschaffen. In Berlin und Hamburg ist das schon geschehen.

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE die Verwaltung:

  1. Wie viele, wann und welche Straßen sind bisher in Burgdorf saniert worden, bei denen die Anlieger/innen zahlen mussten?
  1. Wie hoch waren die durch die Straßenausbaugebühren erzielten Einnahmen für die Stadt? Die Einnahmen sind gesondert für jede sanierte Straße anzugeben.
  1. Wie hoch waren die Verwaltungskosten, die durch die Erhebung Straßenausbaugebühren entstanden sind. Die Verwaltungskosten sind gesondert für jede sanierte Straße anzugeben.
  1. Wie hoch waren die Erträge aus den Straßenausbaugebühren nach Abzug der Verwaltungskosten für die Stadt? Die Erträge sind gesondert für jede sanierte Straße anzugeben?
  1. Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten der Stadt seit 2012 für die Abrechnung der Straßenausbaugebühren?
  1. Wie hoch sind die Kosten der Stadt seit 2012 für die Beauftragung von Ingenieurbüros?
  1. Wie hoch sind die Kosten der Stadt seit 2012 für die Abgabe von Stellungsnahmen zu Baumaßnahmen?
  1. Wie hoch sind seit 2012 die Personal- und Sachkosten der Stadt für Zwangsmaßnahmen?
  1. Wie viele Einlegungen gibt es an Widersprüchen gegen Festsetzungsbescheide seit 2012 in Burgdorf?
  1. Wie oft wurde seit 2012 einer Ratenzahlung zugestimmt? Wie hoch ist die Gesamtsumme?

Michael Fleischmann



22. November 2017

Mehr Frauenparkplätze im Parkhaus am Bahnhof

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 14. Dezember 2017


Antrag zu beschließen:

Im Parkhaus am Bahnhof werden mehr als die bisher zwei Frauenparkplätze im Eingangsbereich bereitgestellt.

 

Begründung:

Die bisherigen zwei Frauenparkplätze reichen nicht aus, die Nachfrage ist höher. Denkbar ist die Einrichtung von vier Frauenparkplätzen im Eingangsbereich. Gerade abends und nachts kann so das Sicherheitsgefühl für Autofahrerinnen erhöht werden. Da genügend Parkplätze im Parkhaus bereitstehen, geht die Ausweisung von zwei zusätzlichen Frauenparkplätzen nicht zu Lasten der Autofahrer.

 

17. Oktober 2017

Belastung des Grundwassers mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln im Einzugsbereich des Burgdorfer Wasserwerks offenlegen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 26. Oktober 2017

Seit Jahren warnen Umweltverbände vor einer steigenden Grundwasserbelastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere die oberflächennahen Grundwasserschichten sind laut Medienberichten in vielen Gebieten schon heute stark belastet. Die Gifte sickern mit der Zeit immer tiefer ins Erdreich und belasten so auch tiefere Grundwasserschichten. Die Wasserwerke behelfen sich, indem sie Trinkwasser verdünnen oder tiefere Brunnen bohren. Das Burgdorfer Wasserwerk am Wasserwerksweg, das Burgdorf, Heeßel, Hülptingsen und Alt Ahrbeck mit Trinkwasser versorgt, ist von dieser Entwicklung besonders betroffen, weil Trinkwasserschutzzonen fehlen, sodass die Nitrat- und Pflanzenschutzmittel-Einträge ins Grundwasser im Einzugsbereich der Förderbrunnen ungehindert erfolgen und so auf Dauer die Trinkwasserversorgung gefährden. Die von der Verwaltung auf einen Antrag der Grünen gelieferten Messwerte zur Nitratbelastung geben kaum Aufklärung, weil viele Daten fehlen. Besonders beunruhigend ist in diesem Zusammenhang die schon eingetretene Verunreinigung des Grundwassers mit dem Nervengift Ethidimuron, mit der Folge, dass das Burgdorfer Trinkwasser gefiltert werden muss und deshalb der Trinkwasserpreis für die Burgdorfer/innen gestiegen ist.

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion die Verwaltung und erbittet nach dem Umweltinformationsgesetz Kopien der genannten Unterlagen:

1.      Von welchen Wassereinzugsgebieten / Wasserwerken beziehen die Burgdorfer Ortschaften ihr Trinkwasser? Bitte Karten liefern.

2.      Welche Messstellen zur Überwachung der Trinkwassereinzugsgebiete und Brunnen hinsichtlich der Qualität des Grundwassers bestehen dort? Bitte Karten und Verzeichnisse der Messstellen sowie deren Stammdaten (Ortskoordinaten, Höhen über N.N., Tiefen, Ausbau, Geologie, Proben-Entnahme-Tiefen etc.) beifügen.

 3.    Wie hat sich der Zustand des Grundwassers in allen diesen Messstellen seit Beginn der Überwachung vor allem hinsichtlich der Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln entwickelt? Bitte für alle Messstellen elektronisch lesbare Tabellen und Diagrammdarstellungen der Zeitzreihen aller Analysenwerte beifügen.

4.      Wie bewertet die Verwaltung diese Messergebnisse hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und zukünftigen Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser in Burgdorf? Wir wird insbesondere die Entwicklung bei den Nitratgehalten und Pflanzenschutzmitteln bewertet?


Michael Fleischmann



15. August 2017

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2017 0293 „Stadtbücherei Burgdorf – Steigerung der Attraktivität / Einnahmesituation“

In den Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am 15.8.2017

In den Verwaltungsausschuss am 22.8.2017

In den Rat am 24.8.2017

Änderungsantrag zu beschließen:

Auf die Anhebung der Jahresgebühr für Erwachsene von 15 Euro auf 20 Euro und auf die Anhebung der Jahresgebühr für Familien von 20 Euro auf 25 Euro wird verzichtet.

Begründung:

Laut Andrea Nehmer-Rommel, Leiterin der Stadtbücherei, bewegt sich die Gebührenhöhe der Stadtbücherei Burgdorf auf dem Niveau einer größeren Stadt. Die Leiterin hielt deshalb im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am 21. November 2016 eine Gebührenerhöhung für „bedenklich“, die damals von der CDU ins Spiel gebracht wurde. Die Linksfraktion teilt diese Bedenken. Die in der Verwaltungsvorlage angedachten zusätzlichen Öffnungszeiten vormittags an jedem ersten Samstag im Monat zerstreuen unsere Bedenken nicht, zumal dafür die Stadtbücherei am Mittwoch schließen soll. Bisher hat die Stadtbücherei mittwochs von 10 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Die derzeitige Gebührenhöhe geht auf die drastische Erhöhung im Jahr 2010 zurück, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung vom Rat gegen die Stimme der LINKEN beschlossen wurde. Damals stiegen die Gebühren für Erwachsene von 10 Euro auf 15 Euro. Die Jahresgebühr für Familien wurde von 15 Euro auf 20 Euro angehoben. Die Kundenrückgänge hielten sich in Grenzen, weil zugleich die Lesegebühr für Kinder wegfiel. Der Kostendeckungsgrad der Bücherei verringerte sich trotzdem von 8 Prozent in 2010 auf unter 8 Prozent in 2016.

 

14. August 2017

Änderungsantrag zum Antrag von Rüdiger-Mirco Nijenhof „Änderung der Hundesteuersatzung“ vom 26.6.2017

In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten am 14.8.2017

In den Feuerwehrausschuss am 21.8.2017

In den Verwaltungsausschuss am 22.8.2017

Änderungsantrag zu beschließen:

 a)       Die Antragsteile 1. a „Einführung Kategorie ‚gefährlicher Hund’“ und 2. Prüfauftrag „Auswirkungen … Einführung einer Zwingersteuer“ und „Betrag für die Besteuerung von ‚gefährlichen Hunden’“ werden gestrichen.

b)      Der Antragsteil 1. b „Einjährige Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim“ wird unverändert beschlossen.

c)       Der Antragsteil 1. c „Erlass der Steuer für Kleinsteinkommen“ wird mit folgendem Zusatz beschlossen: Kleinsteinkommen sind Einkommen bis zur aktuellen Armutsschwelle von weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens der gesamten Bevölkerung.

 

Begründung:

Zu a): 1. Kein Hund wird gefährlich geboren. Selbst sogenannte Listenhunde sind von Natur aus ungefährlich. Ein Hund wird nach Auskunft von Fachleuten erst dann gefährlich, wenn …

 … er nicht artgerecht gehalten wird, also entweder vernachlässigt oder vermenschlicht wird.

… er durch menschliches Fehlverhalten ängstlich oder unsicher wird oder ein erhöhtes Beschützerpotenzial entwickelt.

… er durch menschliche Unkenntnis in eine Beschützerrolle gedrängt wird.

… der Mensch nicht in der Lage ist, die „Hundesprache“ zu verstehen und abgegebene Warnungen des Hundes nicht erkennt.

… der Hund nicht erzogen wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um kleine oder große Hunde handelt. Auch kleine Hunde gehören erzogen.

2. Kein Hund wird ungefährlicher und gehorcht besser, wenn die Hundehalterin resp. der Hundehalter höhere Steuern für ihn zahlen. Maßnahmen für einen aus menschlicher Sicht auffällig gewordenen Hund sind laut Fachleuten folgende Auflagen:

-          Überprüfung des Hundes und seines Verhaltens bzw. der Höhe seiner Beißschwelle durch einen Hundepsychologen.

-          Pflicht zum Hundeführerschein für den Halter resp. die Halterin.

-          Weitere Besuche in mehrmonatlichen Abständen bei einem Hundepsychologen zur Überprüfung des Verhaltens von Hund und Halter/in.

Zu b): Der Antragsteil „Einjährige Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim“ ist sinnvoll, weil dann wahrscheinlich Hunde aus dem Tierheim eine größere Chance haben, einen neuen Besitzer zu finden.

Zu c): Der Antragsteil „Erlass der Steuer für Kleinsteinkommen“ ist ebenfalls zu begrüßen, weil Geringeinkommensbezieher und Arbeitslose jeden Euro dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Es fehlt im Ursprungsantrag aber eine Definition von „Kleinsteinkommen“. Hier hilft die sogenannte Armutsschwelle weiter. Diese liegt in Deutschland laut EU-Statistikbehörde Eurostat für eine alleinlebende Person bei derzeit 1.033 Euro netto im Monat. Als arm gilt danach ein Bundesbürger, der monatlich mit weniger als 1.033 Euro über die Runden kommen muss.



5. Mai 2017

Öffentliche Teile der Ratssitzungen im Internet übertragen und im Nachhinein abrufbar halten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Rat am 24.8.2017

Antrag zu beschließen:

Die Stadt überträgt, nach Möglichkeit in Kooperation mit dem regionalen Fernsehsender H 1 die öffentlichen Teile der Ratssitzungen im Internet auf ihrer Seite www.burgdorf.de. Der Stream wird so eingerichtet, dass die Aufnahmen auch nach Ende der Ratssitzungen weiterhin auf www.burgdorf.de abrufbar sind. Die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf wird entsprechend angepasst.

 

Begründung:

Streaming von Sitzungen politischer Gremien sind in vielen Städten Deutschlands schon Normalität. In Wolfsburg etwa werden die Sitzungen des Rates durch einen Livestream den Einwohner/innen zugänglich gemacht. Dort verfolgten beispielsweise rund 1.150 Zuschauer/innen die Ratssitzung am 3. November 2016.

Eine Internetübertragung der Ratssitzungen erlaubt es den Einwohner/innen, am politischen Meinungsbildungsprozess auch außerhalb des Sitzungssaals teilhaben zu können. Das sorgt für Transparenz und Bürger(innen)beteiligung. Die Neuerungen des NKomVG § 64 erlauben ausdrücklich die Aufzeichnung von Sitzungen zum Zweck der Berichterstattung.

 

 

3. Mai 2017

Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Eltern, Lehrern und Verwaltung zur Schulentwicklung in Burgdorf

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am 18.5.2017

In den Verwaltungsausschuss am 13.6.2017

In den Rat am 15.6.2017


Antrag zu beschließen:

Die Stadt richtet eine Arbeitsgruppe bestehend aus Elternvertretern, Lehrervertretern und der Verwaltung ein, welche die Prioritätenliste zur Schulsanierung und möglicher Schulneubauten in Burgdorf erarbeitet und sich danach fortlaufend trifft, um den Prozess der Schulentwicklung in Burgdorf zu begleiten.

 

Begründung:

Die schulpolitischen Weichenstellungen für die nächsten Jahre sind zu wichtig, als dass damit die Verwaltung allein gelassen werden sollte. Die Beratung und Beschlussfassung nur im Schulausschuss kann der Aufgabe nicht gerecht werden.

Die Kenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Gruppen sollten genutzt werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine im breiten Konsens aller Betroffenen getragenen Schulentwicklung in Burgdorf zu ermöglichen.



18. April 2017

Tierverträgliches Ponyreiten auf Volksfesten statt Ponykarussell

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung u. Bau am 15.5.2017

In den Verwaltungsausschuss am 13.6.2017

In den Rat am 15.6.2017


Antrag zu beschließen:

Die Stadt prüft in Rückkopplung mit den Veranstaltern von Volksfesten, inwieweit Kindern statt des Ponykarussells die tierverträgliche Möglichkeit zum Ponyreiten verschafft werden kann.

 

Begründung:

·         Es ist gesellschaftlich einfach nicht mehr zeitgemäß, Ponys wie Maschinen stundenlang im Kreis laufen zu lassen. Das ethische Verständnis über den Umgang mit Tieren hat sich in den letzten 20 Jahren entscheidend gewandelt.

·         Insbesondere Kinder erhalten ein falsches Bild von den Bedürfnissen von Pferden. Anstatt Mitgefühl wird den Kindern vermittelt, dass es OK sei, Tiere wie Maschinen zu behandeln.

·         Neben den Risiken für die körperliche Pferdegesundheit dürfte niemand ernsthaft abstreiten, dass das stundenlange Im-Kreis-Laufen auch seelisch eine Qual für die intelligenten Tiere ist.

·         Stress durch den ständig hohen Lärmpegel, der das empfindliche Gehör reizt. Selbst in den Pausen sind die Tiere ja nur hinter den Kulissen, aber nicht fernab des Festplatzes

·         Zahlreiche renommierte Pferdeexperten und Amtstierärzte bestätigen, dass Ponykarussells eine Qual für die Tiere sind – nicht nur körperlich, sondern auch wegen der Stumpfsinnigkeit des stundenlangen Im-Kreis-Laufens.

·         Eine repräsentative GfK-Meinungsumfrage (das größte deutsche Marktforschungsinstitut) vom August 2015 zeigt, dass Ponykarussells in der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen: 65 Prozent der Deutschen vertreten die Auffassung, dass Ponykarussells nicht tiergerecht sind. Nur 13 Prozent glauben, das ständige Im-Kreis-Laufen wäre für die Tiere in Ordnung. Mit 19 Prozent aller Befragten ist nicht einmal jeder Fünfte dafür, Ponykarussells weiterhin auf Jahr- und Weihnachtsmärkten zuzulassen, während sich rund 60 Prozent für ein Verbot aussprechen.

·         Die Auswahl von Schaustellerunternehmen – gleich ob Zirkus oder Ponykarussell – fällt unter das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Die Stadtverwaltungen in Konstanz, Mainz, Neuss, Dinkelsbühl und Andernach sowie die Stadtparlamente von Dachau, Schweinfurth, Lindau und Berlin Treptow-Köpenick haben beschlossen, künftig keine Ponykarussells mehr zuzulassen. Auch die städtischen Veranstalter der großen Beecker Kirmes in Duisburg, des weltweit größten Schützenfestes in Hannover und der Pfingstkirmes in Neuwied haben sich dafür entschieden, künftig keine Ponykarussells mehr zuzulassen.

·         Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von praktizierenden Tierärzten und Amtstierärzten in Deutschland. Sie beleuchtet in ihrem Positionspapier (siehe Anhang 1) einen weiteren kritischen Aspekt bei der Nutzung von Ponys in Ponykarussells: „Hervorgehoben werden muss zudem, dass den Kindern durch das stupide Im-Kreis-Laufen der Ponys ein Bild vom Pferd vermittelt wird, das aus der Sicht des ethischen Tierschutzes heute nicht mehr zeitgemäß ist.“

·         Ich beziehe mich u. a. auch auf Franziska Görwitz (Freie Universität Berlin), die im Fachbereich Veterinärmedizin arbeitet und sich mit dem Verhalten von Pferden und deren artgerechten Ausbildungsmethoden beschäftigt (Erklärung ist dem Anhang beigefügt):

Ponys und Pferde sind Tiere der Bewegung. Im Fall des Karussells dürfen sich die Pferde in der Regel jedoch insgesamt, oder über einen zu langen Zeitraum hinweg, nur in eine Richtung auf einem kleinen Zirkel bewegen. Diese Bewegungsform widerspricht der Physiologie des Tieres, kann von schmerzhaften Muskelverspannungen bis hin zu Fehlbemuskelung oder Schädigungen des Bewegungsapparates, der Sehnen, Bänder oder Gelenke führen.



18. April 2017

Ursachensuche für die Geruchsbelästigung durch die Burgdorfer Deponie und Behebung der Geruchsbelästigung

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 15. Mai 2017

Sachverhalt:

Seit Monaten beschweren sich Burgdorfer Bürger, insbesondere Bewohner der Südstadt und der angrenzenden Wohngebiete in nordöstlicher Richtung über eine Zunahme der Geruchsbelästigung durch Ausgasungen der von aha betriebenen Deponie. Insbesondere in den Sommermonaten zieht sich eine bis zu einhundert Meter breite Geruchsfahne von der Deponie je nach Windrichtung über die angrenzenden Wohngebiete. Es steht zu vermuten, dass in erheblichem Umfang Ausgasungen aus dem Deponiekörper erfolgen. Die Ausgasungen deuten auf laufende Verrottungs- und Vergärungsprozesse von organischem Abfall im Deponiekörper hin.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion die Verwaltung:

                    

1.       Welche Gasarten fallen im Deponiekörper in welcher Menge an?

2.       Über welchen Zeitraum werden diese Gase und Mengen ggf. anfallen?


Michael Fleischmann


5. Februar 2017

Ganzjährig zugängliche Hundefreilauffläche in Burgdorf einrichten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung u. Bau am 7.3.2017

In den Verwaltungsausschuss am 14.3.2017

In den Rat am 16.3.2017

 

Antrag zu beschließen:

Die Stadt richtet eine ganzjährig zugängliche Hundefreilauffläche ein.

 

Begründung:

Laut Paragraf 2 des deutschen Tierschutzgesetzes darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegung nicht so einschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere sind zu beachten. In der Tierschutz-Hundeverordnung heißt es Paragraf 2 Absatz 1 zu den allgemeinen Anforderungen an das Halten eines Hundes: „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien … zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“

In Burgdorf gilt zwar kein genereller Leinenzwang, was die Hundehalter/innen schätzen. Trotzdem können sie ihren geliebten Vierbeinern oft nicht gerecht werden, was den Auslauf anbelangt. Zur Brut- und Setzzeit trifft es die Hunde doppelt schlimm, weil dann für sie auch die Feldwege, Wiesen und die freie Landschaft unangeleint tabu sind. Dies führt immer wieder zu Verstößen, insbesondere die Nicht-Einhaltung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, die dreieinhalb Monate umfasst, was alle Hundebesitzer/innen in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

Zweck des Anleinzwangs von Hunden ist vorrangig der Schutz des Wildes und der wildlebenden Tiere, aber auch der Wildjungtiere, der Bodenbrüter und Nesthocker. Das ist nicht im Sinne des ganzheitlichen Tierschutzes, weil Haushunde dann keine Möglichkeiten mehr haben, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen.

Zur natürlichen Entwicklung eines Hundes gehören auch das Wälzen im Gras und das Spielen mit anderen Hunden. Nicht wenige Hunde haben Probleme, sich angeleint zu „lösen“ (das „große Geschäft“ zu erledigen), was große gesundheitliche Probleme mit sich bringen kann. Ebenso wird der Hund in seiner psychischen Entwicklung stark eingeschränkt, wenn ihm bedingt durch die Anleinpflicht der Kontakt zu Artgenossen unterbunden wird. Angeleinte Hunde sollten aufgrund überhöhter Aggressivität nicht zueinander gelassen werden.

Immer mehr Haushunde zeigen Verhaltensstörungen, weil sie keine Möglichkeit haben, ein natürliches Sozialverhalten zu zeigen. Letzteres kann aber nur gelingen, wenn Kontakte ohne Leine zu Artgenossen möglich sind, wenn sie spielen, toben und „Gespräche“ austauschen können.

Da den Hundehalter(inne)n kaum eine Möglichkeit geboten wird, ihre Hunde gemäß Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes und Paragraf 2 der Hundeverordnung zu halten, bittet DIE LINKE um ein Handeln, das Hundehalter(inne)n ein tierschutzgerechtes Halten ihrer Vierbeiner erlaubt. Hunde, die einen ausgeprägten Jagdtrieb haben, oder aus anderen Gründen ganzjährig nicht von der Leine gelassen werden können, leiden zunehmend an ihrem eingeschränkten Leben an der Leine. Ihnen muss deshalb die Möglichkeit gegeben werden, sich frei und natürlich zu entfalten. Dies ist nur in einem umzäunten Gebiet möglich, wo sich auch Artgenossen tummeln.

Auch um das friedvolle Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern in Burgdorf zu gewährleisten, ist es dringend geboten, geeignete Hundefreilaufflächen anzubieten. Viele andere Kommunen, etwa Oldenburg, Hildesheim oder Chemnitz, haben damit gute Erfahrungen gemacht. In Hildesheim gibt es fünf Freilaufflächen für Hunde, in Oldenburg sechs und in Chemnitz sogar zwanzig. Ein ausgetobter und damit glücklicher und in sich ruhender Hund "platzt" nicht vor Energie. Er belästigt also keine Passantinnen und Passanten. Hunde, die Gelegenheit haben, sich natürlich und frei zu bewegen, fallen nachweislich deutlich weniger als „Leinenpöbler“ auf und sind deutlich weniger aggressiv als Hunde, die einen Großteil ihres Lebens an der kurzen Leine gehalten werden.

 

5. Februar 2017

Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt prüft sämtliche städtischen Zuschüsse an den Verkehrs- und Verschönerungs-Verein (VVV)

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Ausschuss f. Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten am 20.2.2017

In den Verwaltungsausschuss am 21.2.2017

In den Rat am 16.3.2017

 

Antrag zu beschließen:

Sämtliche städtischen Zuschüsse an den VVV werden vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt zeitnah geprüft, auch mit Blick auf mögliche Einsparpotenziale im Zuge der Haushaltskonsolidierung.

 

Begründung:

Alle anderen Empfänger von größeren städtischen Zuschüssen, wie etwa die Volkshochschule, werden geprüft, nur der VVV nicht. Das wirft Fragen auf.

Da nach Angaben des Bürgermeisters alle direkten Zuschüsse der Stadt an den VVV ordnungsgemäß erfolgen, es handelt sich um jährlich 80.000 Euro, sollten er und die Stadt ein Interesse an der unabhängigen Überprüfung durch das RPA haben, um in der Presse gemachten Aussagen mit Blick auf Unregelmäßigkeiten zu begegnen.

Die sich durch die Überprüfung möglicherweise ergebenden Einsparpotenziale bei den Zuschüssen an den VVV sind im Zuge der Haushaltskonsolidierung der Stadt wünschenswert.

 

3. Juni 2016

Zwei ganzjährig zugängliche Hundefreilaufflächen in Burgdorf einrichten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 16. Juni 2016

 

Antrag zu beschließen:

Die Stadt richtet zwei ganzjährig zugängliche Hundefreilaufflächen ein.

 

Begründung:

Laut Paragraf 2 des deutschen Tierschutzgesetzes darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegung nicht so einschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere sind zu beachten. In der Tierschutz-Hundeverordnung heißt es Paragraf 2 Absatz 1 zu den allgemeinen Anforderungen an das Halten eines Hundes: „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien … zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“

In Burgdorf gilt zwar kein genereller Leinenzwang, was die Hundehalter/innen schätzen. Trotzdem können sie ihren geliebten Vierbeinern oft nicht gerecht werden, was den Auslauf anbelangt. Zur Brut- und Setzzeit trifft es die Hunde doppelt schlimm, weil dann für sie auch die Feldwege, Wiesen und die freie Landschaft unangeleint tabu sind. Dies führt immer wieder zu Verstößen, insbesondere die Nicht-Einhaltung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, die dreieinhalb Monate umfasst, was alle Hundebesitzer/innen in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

Zweck des Anleinzwangs von Hunden ist vorrangig der Schutz des Wildes und der wildlebenden Tiere, aber auch der Wildjungtiere, der Bodenbrüter und Nesthocker. Das ist nicht im Sinne des ganzheitlichen Tierschutzes, weil Haushunde dann keine Möglichkeiten mehr haben, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen.

Zur natürlichen Entwicklung eines Hundes gehören auch das Wälzen im Gras und das Spielen mit anderen Hunden. Nicht wenige Hunde haben Probleme, sich angeleint zu „lösen“ (das „große Geschäft“ zu erledigen), was große gesundheitliche Probleme mit sich bringen kann. Ebenso wird der Hund in seiner psychischen Entwicklung stark eingeschränkt, wenn ihm bedingt durch die Anleinpflicht der Kontakt zu Artgenossen unterbunden wird. Angeleinte Hunde sollten aufgrund überhöhter Aggressivität nicht zueinander gelassen werden.

Immer mehr Haushunde zeigen Verhaltensstörungen, weil sie keine Möglichkeit haben, ein natürliches Sozialverhalten zu zeigen. Letzteres kann aber nur gelingen, wenn Kontakte ohne Leine zu Artgenossen möglich sind, wenn sie spielen, toben und „Gespräche“ austauschen können.

Da den Hundehalter(inne)n kaum eine Möglichkeit geboten wird, ihre Hunde gemäß Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes und Paragraf 2 der Hundeverordnung zu halten, bittet DIE LINKE um ein Handeln, das Hundehalter(inne)n ein tierschutzgerechtes Halten ihrer Vierbeiner erlaubt. Hunde, die einen ausgeprägten Jagdtrieb haben, oder aus anderen Gründen ganzjährig nicht von der Leine gelassen werden können, leiden zunehmend an ihrem eingeschränkten Leben an der Leine. Ihnen muss deshalb die Möglichkeit gegeben werden, sich frei und natürlich zu entfalten. Dies ist nur in einem umzäunten Gebiet möglich, wo sich auch Artgenossen tummeln.

Auch um das friedvolle Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern in Burgdorf zu gewährleisten, ist es dringend geboten, geeignete Hundefreilaufflächen anzubieten. Viele andere Kommunen, etwa Oldenburg, Hildesheim oder Chemnitz, haben damit gute Erfahrungen gemacht. In Hildesheim gibt es fünf Freilaufflächen für Hunde, in Oldenburg sechs und in Chemnitz sogar zwanzig. Ein ausgetobter und damit glücklicher und in sich ruhender Hund "platzt" nicht vor Energie. Er belästigt also keine Passantinnen und Passanten. Hunde, die Gelegenheit haben, sich natürlich und frei zu bewegen, fallen nachweislich deutlich weniger als „Leinenpöbler“ auf und sind deutlich weniger aggressiv als Hunde, die einen Großteil ihres Lebens an der kurzen Leine gehalten werden.

 

 

25. April 2016

Strom- und Gas-Sperren sowie vorgelagerte Mahnverfahren der Stadtwerke Burgdorf offenlegen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In den Rat

 

Deutschland ist EU-Spitzenreiter bei Strom- und Gassperren. Hohe Energiepreise führen dazu, dass viele Hartz-IV-Bezieher/innen und zunehmend auch Geringverdiener/innen nicht mehr in der Lage sind, die monatlichen Abschläge fristgerecht zu bezahlen. Dies führt für die Betroffenen zu entwürdigenden Lebensumständen und kann im Extremfall sogar eine Gefahr für Leib und Leben, etwa durch Abgase von Notstromaggregaten, bedeuten. Todesfälle gingen durch die Presse.

Auch viele Burgdorferinnen und Burgdorfer haben Probleme, ihre Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. Eine Anfrage der LINKEN aus dem Jahr 2012 brachte ans Tageslicht, dass die Stadtwerke Burgdorf pro Jahr im Schnitt 100 Stromsperren verhängen oder den Kundinnen und Kunden vorübergehend den Gashahn zudrehen. Die für die Betroffenen psychisch hoch belastenden Sperrandrohungen waren zu der Zeit sogar um den Faktor sieben höher und beliefen sich auf rund 700 Sperrandrohungen pro Jahr.

Da sich die Stadtwerke in den vergangenen Jahren weigerten, sinkende Strom-Bezugskosten an die Verbraucher/innen weiterzugeben und die Stromsperren laut Medienberichten bundesweit im Jahr 2014 ein Rekordniveau erreichten, ist es an der Zeit, den Stadtwerken in dieser Angelegenheit wieder „auf den Zahn“ zu fühlen. Schließlich weigern sich Stadtwerke und Rat beharrlich, überfällige Sozialtarife bei Strom und Gas einzuführen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele Sperrandrohungen sind an Haushalte in Burgdorf in den Jahren von 2013 bis 2015 verschickt worden, in denen die Stadtwerke angedroht haben, die Strom- und/oder Gasversorgung zu kappen? Die Zahl der Strom- und Gas-Sperrandrohungen ist für jedes Jahr gesondert anzugeben.

2. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte in Burgdorf, die von Strom- und/oder Gassperren der Stadtwerke in den Jahren von 2013 bis 2015 betroffen waren? Die Zahl der Strom- und Gassperren ist für jedes Jahr gesondert anzugeben.

3. Was unternehmen die Stadtwerke, um finanzschwachen Burgdorferinnen und Burgdorfern eine unproblematische Bezahlung der Energiepreise zu ermöglichen und so einschüchternde Mahnverfahren sowie Strom- und Gassperren zu vermeiden?

Michael Fleischmann

 

29. Februar 2016

Schulbau auf Ex-C-Trakt-Fläche zum Gymnasium, Gudrun-Pausewang-Schule am bisherigen Standort samt Sporthalle neu bauen

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2016 1024, Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule – Entwurf Außenanlagen für die Grundschule und das Gymnasium

In die Sitzung des Bauausschusses am 3. März 2016

 

Änderungsantrag zu beschließen:

1. Der Schulneubau auf dem Gelände des ehemaligen C-Trakts des Gymnasiums steht dem Gymnasium zur Verfügung.

2. Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird am bestehenden Standort in der Grünewaldstraße samt Sporthalle neu gebaut.

 

Begründung:

Der Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule auf dem Gelände des Gymnasiums und der Abriss der Grundschule in der Grünewaldstraße waren von Anfang an mit erheblichen Fragezeichen behaftet. Ungelöste Lärmprobleme wegen verschiedener Pausenzeiten von Grundschülern und Gymnasiasten gehören ebenso dazu, wie der größere Raumbedarf als bisher geplant infolge der Rückkehr zu neun Schuljahren am Gymnasium und infolge der Inklusion, um nur drei Punkte zu nennen. So sehen die Planungen vier Parallelklassen pro Jahrgangsstufe am Gymnasium vor, in Wirklichkeit gibt es aber schon jetzt fünf Parallelklassen. Die Klasse 5 ist sogar schon 6-zügig. Angesichts der zu uns kommenden Flüchtlinge und damit steigender Schülerzahlen ist das bisher geplante Raumkonzept komplett Makulatur. Das bisherige Schulkonzept der Stadt und der politischen Mehrheiten ist deshalb mit Blick auf die Gundrun-Pausewang-Schule und das Gymnasium komplett gescheitert und bedarf dringend einer Neujustierung im Sinne dieses Antrags.

 

7. Februar 2016

Positive Beispiele der Flüchtlingsintegration in regelmäßigen Abständen verstärkt und offensiv öffentlich kommunizieren

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 18. Februar 2016

 

Antrag zu beschließen:

1. Die Stadt informiert in enger Kooperation mit den Trägern und Beschäftigten der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe als koordinierende Stelle über positive Beispiele von Willkommenskultur und gelungener Integration.

2. Für diese koordinierende zentrale Form der Öffentlichkeitsarbeit wird in eine Stellenbeschreibung der einzurichtenden Stellen der Flüchtlingssozialarbeit ein Volumen von 12 Std. pro Arbeitswoche eingearbeitet.

 

Begründung:

Die publizierte öffentliche Wahrnehmung der Flüchtlingsproblematik wird derzeit fast ausschließlich durch reißerische und negative Berichterstattung beeinflusst. Es müssen dringend die positiven Ergebnisse der ehrenamtlichen Integrationsarbeit systematisch ins Bewusstsein der Öffentlichkeit hervorgehoben werden. Einerseits, um gegen die negative Grundstimmung gegenüber Flüchtlingen anzugehen und andererseits, um die vielen Ehrenamtlichen zu motivieren, in ihrem lobenswerten Engagement nicht nachzulassen.

 

 

5. Februar 2016

Ursachen der Flüchtlingskrise an der Wurzel packen: Lebensmittel, medizinische Versorgung und Co in Krisengebiete statt Bundeswehrsoldaten und Waffen!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 18. Februar 2016

 

Antrag zu beschließen:

Um die Ursachen der Flüchtlingskrise an der Wurzel zu packen, fordert der Rat der Stadt Burgdorf die Bundesregierung auf:

1. Sämtliche Waffenlieferungen, vor allem in Krisen- und Kriegsgebiete sofort einzustellen.

2. Die Bundeswehrsoldaten aus allen Krisen- und Kriegsgebieten sofort abzuziehen.

3. Den Krisenländern, vor allem um Syrien herum, beim Wiederaufbau der zivilgesellschaftlichen Strukturen wie medizinischer Versorgung, Wohnungen, Bildung und Lebensmittel mit Rat und Tat und Geld zu unterstützen.

 

Begründung:

Burgdorf ist wie andere Kommunen als letztes Glied in der politischen Kette mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise massiv konfrontiert. Die Kommunalpolitiker/innen müssen zusehen, wie sie damit klarkommen. Sie müssen etwa entscheiden, wo Flüchtlingsunterkünfte zu errichten sind und ziehen sich so oft den Ärger aufgebrachter Anwohner/innen auf sich. Gleichzeitig nehmen fremdenfeindliche Einstellungen, bis hin zum offenen Fremdenhass dramatisch zu. Die rechtspopulistische AfD erklimmt einen Umfragerekord nach dem anderen, trotz ihrer zunehmenden Radikalisierung. Thüringens Landeschef Björn Höcke etwa knüpft in Symbolik und Rhetorik mit seinem 1930er-Jahre-Jargon an den Nationalsozialismus an, während die Petry-AfD so tut, als kümmere sie sich ausschließlich um die Sorgen der gesellschaftlichen Mitte. Ein Rückgang des Flüchtlingszustroms ist nicht absehbar – im Gegenteil: Menschen, die vor Krieg und Zerstörung flüchten, lassen sich nicht aufhalten.

Gleichzeitig gießt die Bundesregierung weiter Öl ins Feuer. Bundeswehreinsätze im Irak und anderswo werden verlängert. Als weltweit drittgrößter Waffenexporteur versorgt Deutschland Unrechtsregime wie Saudi-Arabien und Krisenregionen mit Mordwerkzeug. Erst in jüngster Zeit wurden weitere Waffenlieferungen nach Katar und Saudi-Arabien genehmigt. Es handelt sich um Regime, die nachweislich das Entstehen des „Islamischen Staates“ (IS) möglich machten, mit der Folge, dass der IS auch mit Handfeuerwaffen von Heckler & Koch Menschen umbringt. Die Menschen im arabischen Raum fliehen vor Kriegen, die auch mit deutschen Waffen geführt werden.

Mit dieser verantwortungslosen Außenpolitik der Bundesregierung muss endlich Schluss sein! Die Bundesregierung muss Frieden in der Welt schaffen, anstatt sich an der Seite der USA und anderer westlicher Staaten an Kriegen zu beteiligen – Kriege und Waffenlieferungen, die den gesamten arabischen Raum destabilisiert haben und zum Entstehen mordender Banden wie dem IS, al-Quaida und Co. führten. Die syrischen Nachbarländer brauchen dringend einen Marshallplan für den Wiederaufbau, um so den Zuwanderungsdruck zu verringern. Es fehlt dort nicht an Bundeswehrsoldaten und Waffen, sondern an Lebensmitteln, öffentlicher Infrastruktur, Wohnungen, medizinischer Versorgung. Hierfür muss sich die Bundesregierung schnell und aktiv einsetzen.

 

3. Juli 2015

Ausschluss von Burgdorfer/innen mit wenig Geld vom Besuch des Burgdorfer Schwimmbades rückgängig machen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 16. Juli 2015

 

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Wirtschaftsbetriebe Burgdorf auf, die drastisch angehobenen Eintrittspreise beim Burgdorfer Schwimmbad wieder auf das ursprüngliche Niveau abzusenken und den Ermäßigungstarif für Burgdorferinnen und Burgdorfer mit wenig Geld wieder einzuführen.

 

Begründung:

Die neuen Eintrittspreise im städtischen Schwimmbad haben dazu geführt, dass sich viele Burgdorfer/innen den Schwimmbadbesuch nicht mehr leisten können. Geringverdiener/innen und Hartz-IV-Bezieher/innen gehen leer aus. Diese soziale Ausgrenzung größerer Teile der Bevölkerung ist eines kommunalen Bades nicht nur unwürdig, sondern verletzt auch das Prinzip der kommunalen Daseinsvorsorge. Letzteres ist der Fall, weil es im Burgdorfer Land keinen frei zugänglichen Badesee mehr gibt, das Lehrschwimmbecken in der Gundrun-Pausewang-Grundschule geschlossen wurde und immer mehr Kinder nicht mehr schwimmen können. Der Badbesuch muss deshalb für alle Burgdorferinnen und Burgdorfer bezahlbar sein. Niemand darf wegen seiner finanziellen Möglichkeiten ausgegrenzt werden.

Vor dem Umbau gab es Erwachsenen-Wertkarten mit 25 Punkten für 36 Euro. Eine 50-Punktekarte kostete 59 Euro und eine 100-Punktekarte gab es für 105 Euro. Davon wurden für Normalzahler/innen je zwei Punkte pro Badbesuch entwertet und mit Ermäßigung (Sozialbescheid/Hartz IV) je ein Punkt pro Badbesuch. Ermäßigt für Burgdorfer/innen mit wenig Geld war auch die Jahreskarte: Statt 130 Euro wurden nur 65 Euro fällig.

Für Kinder gab es 25-Punkte-Wertkarten für 18 Euro, 50-Punkte-Wertkarten für 29,50 Euro und 100-Punktekarten für 52,50 Euro. Wie bei den Erwachsenen wurden für Normalzahler/innen zwei Punkte pro Badbesuch entwertet und bei Ermäßigung ein Punkt pro Badbesuch.

Jetzt kostet für Erwachsene und für Kinder die 25-Punktkarte 50 Euro, die 50-Punktekarte 90 Euro und die 100-Punktekarte 175 Euro. Entwertet wird für Kinder ein Punkt, und für Erwachsene werden zwei Punkte entwertet. Eine Ermäßigung gibt es nicht mehr, weder für Erwachsene noch für Kinder. Jetzt zahlt also jedes Kind, egal wie der finanzielle Hintergrund ist, bei einer 100-Punktekarte 1,75 Euro für einen Badbesuch. Vorher waren es 1,03 Euro ohne und 53 Cent mit Ermäßigung.

Auch für Erwachsene mit wenig Geld sind die neuen Eintrittspreise nicht mehr bezahlbar. Konnten bisher Hartz-IV-Bezieher/innen mit einer ermäßigten Jahreskarte für 65 Euro das ganze Jahr über das Schwimmbad nutzen, müssten sie sich jetzt eine Jahreskarte für 280 Euro kaufen. Dieses Geld haben die Betroffenen nicht.

 

 

11. Mai 2015

Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen sicher und gesetzeskonform und im Sinne eines zusammenhängenden Radwegenetzes planen und ausführen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 21. Mai 2015

Die Stadt Burgdorf plant und baut fortlaufend neue Radwege und legt Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf Fahrbahnen an. Leider wird dabei nicht darauf geachtet, dass wie in den Niederlanden ein zusammenhängendes Radwegenetz entsteht. Vieles bleibt Stückwerk. Außerdem werden zum Teil bei der Radwegeplanung und –ausführung Gesetze missachtet und gefährliche Situationen für Radler/innen geschaffen.

So müssen die Radler/innen etwa Vor dem Celler Tor in Höhe Hannoversche Neustadt vom Schutzstreifen auf der Fahrbahn auf den Bürgersteig wechseln, um weiter in Richtung Schützenplatz fahren zu können. Oder sie werden wie in Heeßel vom Schutzstreifen auf der südlichen Straßenseite auf den Radweg der nördlichen Straßenseite geleitet, was mit entsprechenden Gefahren verbunden ist. Immer wieder beginnen Schutzstreifen irgendwo und enden abrupt, wie auch auf der Immenser Straße in Höhe Rubensplatz. Am kleinen Brückendamm beginnt die Ausfahrt aus dem Kreisel „Schwarzer Herzog“ in Richtung Innenstadt mit einem Schutzstreifen, der dann aber als nicht benutzungspflichtiger Radweg auf dem Gehweg weitergeführt wird.

In Hülptingsen werden die Radler/innen vom Radweg kommend seitlich in den Verkehrsstrom auf die Fahrbahn geschleust. Auch hier besteht Bedarf an einer sicheren Verkehrsführung. Am Ortseingang Hülptingsen ist laut Verkehrsschild der benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radweg parallel des Grundstücks des Busbetriebs auch gegenläufig befahrbar. Das ist nicht in Ordnung, weil es laut Gesetz verboten ist, auf der linken Straßenseite zu fahren.

Ein Schutzstreifen für Radler/innen muss laut Gesetz 1,50 m breit sein. Im langen Mühlenfeld ist der Schutzstreifen innenstadtseitig aber nur 1,40 m breit, inklusive der Gosse. Auf der anderen, stadionseitigen Straßenseite des Langen Mühlenfeldes ist der Schutzstreifen dagegen 2,5 m breit.

 

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE die Verwaltung:

1. Warum plant und baut die Stadt nicht ein zusammenhängendes Radwegenetz wie in den Niederlanden?

2. Warum plant und baut die Verwaltung immer wieder Schutzstreifen, die abrupt beginnen und enden?

3. Warum plant und baut die Verwaltung auch Schutzstreifen und Radwege, die nicht gesetzeskonform sind und gefährliche Situationen für Radler/innen schaffen?

4. Ist beabsichtigt, Fälle wie die oben beschriebenen Fehlplanungen zu beheben?

5. Ist beabsichtigt, die beschriebenen Fehlplanungen in Zukunft zu vermeiden und Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sinnvoll resp. im Sinne eines zusammenhängenden Radwegenetzes, gesetzeskonform und sicher zu planen und auszuführen?

 

Michael Fleischmann

 

11. Mai 2015

Bei Windenergienutzung vorsorgenden Gesundheitsschutz beachten

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 21. Mai 2015

Infraschall, der von Windkraftanlagen ausgeht, steht im Verdacht, wie anderer Lärm Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck zu erzeugen. Die dänische Regierung hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die gesundheitlichen Auswirkungen genau untersuchen soll. Die Ergebnisse sollen in zwei Jahren vorliegen. Bis dahin haben viele dänische Kommunen im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes ein Ausbaumoratorium für Windkraftanlagen im Pionierland der Windenergie erlassen.

 

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Verwaltung die möglichen Gefahren durch Infraschall, der von Windkraftanlagen ausgeht?

2. Befürwortet die Verwaltung wie viele dänische Kommunen im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes ein Ausbaumoratorium für Windkraftanlagen, bis die Untersuchungsergebnisse der dänischen Regierung zu den möglichen Gefahren durch Infraschall durch Windkraftanlagen vorliegen? Wenn nein, warum nicht?

 

Michael Fleischmann

 

23. April 2015

Windeneergieerlass des Landes abmildern

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den Bauausschuss am 12. Mai 2015

In den Verwaltungsausschuss am 19. Mai 2015

In den Rat am 21. Mai 2015

 

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert den Bürgermeister auf, sich bei der Landesregierung für eine Abmilderung des bisher vorläufigen Windenergieerlasses mit Blick auf folgende zwei Punkte einzusetzen:

 

1. Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.

 

2. Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.

 

Begründung:

Da Windräder privilegiert sind, kann sie die Stadt nicht mehr verhindern, wenn der bisher vorläufige Landeserlass endgültige Gesetzeskraft erlangt. Umso mehr gilt es, den bisher noch bestehenden Wirkungsbereich effektiv zu nutzen.

Die bisher geplanten 800 Meter Abstand zu Siedlungen und 400 Meter zu einzelnen Häusern sind bei den neuen 200 Meter hohen Windrädern viel zu wenig, weil der Schattenwurf 1,8 Kilometer weit reicht. Auch die Geräuschkulisse ist deutlich lauter als bei den bisherigen Windenergieanlagen.

Die Festlegung im Windenergieerlass, 1,89 Prozent der Gemeindefläche mit Windkraftanlagen zu bestücken, lässt kein flexibles Reagieren auf örtliche Belastungsszenarios zu, die etwa durch die geplante Stromautobahn Südlink und die geplante Güterverkehrstrasse „Y-Trasse“ resultieren können. Die Folge wäre eine einschneidende Abnahme der Lebensqualität, von der nach den bisherigen Planungen auch Burgdorf betroffen sein wird. Es muss deshalb für eine Kommune wie Burgdorf möglich sein, weniger Windräder aufzustellen als bisher im Windenergieerlass des Landes vorgesehen. Gleiches gilt, wenn benachbarte Kommunen bereit sind, mehr Windkraftanlagen aufzustellen als der Landeserlass vorschreibt.

 

12. Januar 2015

Strompreis der Stadtwerke muss wegen fallender Einkaufspreise deutlich sinken

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 5. März 2015

 

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Stadtwerke Burgdorf auf, zeitnah die deutlich gefallenen Bezugskosten für Strom an die Kundinnen und Kunden durch eine deutliche Senkung des Strompreises weiterzugeben.

 

Begründung:

Die Stadtwerke Burgdorf haben in den vergangenen Jahren immer wieder, zum Teil drastisch die Strompreise erhöht. Alles sei teurer geworden, hieß es immer wieder zur Begründung. Seit längerer Zeit sinken nun aber die Bezugskosten für die Stromversorger. So lag der Preis, zu dem sie sich den Strom an der Strombörse beschaffen können, gegen Jahresende bei rund 32 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2012 waren es noch 50 Euro pro MWh. Auch die Belastung durch staatliche Abgaben erhöhte sich für die Stromanbieter kaum oder gar nicht. Mitte Oktober vergangenen Jahres gaben die Netzbetreiber gar bekannt, dass die EEG-Umlage, mit der die Ökostromreform bezahlt werden soll, erstmals seit ihrer Einführung vor 15 Jahren sinkt. All diese Fakten führen auch im laufenden Jahr zu niedrigeren Kosten für die Energieversorger. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist deshalb eine Senkung der Kilowattstundenpreise um rund zwei Cent erforderlich. Doch die Stadtwerke Burgdorf haben bisher die sinkenden Kosten nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.

 

29. Oktober 2014

Geplantes Baugebiet am südöstlichen Stadtrand in Richtung Norden verschieben – wichtige lokale Naherholungsfunktion für die Bevölkerung erhalten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Sitzung des Bauausschusses am 17.11.2014

In den Verwaltungsausschuss am 25.11.2014

In die Ratssitzung am 11.12.2014

Antrag zu beschließen:

Das geplante Baugebiet östlich der Leipziger Straße wird nach Norden verschoben, sodass es an das Neubaugebiet östlich des Beerbuschweges angrenzt. Das Gebiet östlich der Leipziger Straße bleibt als Freifläche für die lokale Naherholung erhalten.

Begründung:

Die Verwaltung hat sich bisher vorgenommen, das Gebiet östlich der Leipziger Straße als Wohnbauland zu vermarkten. Das wäre sehr bedauerlich, weil das betreffende Gebiet intensiv von Spaziergängern und Hundehaltern für die lokale Naherholung genutzt wird. Würde das Gebiet bebaut - auch wenn die Baumreihen, in denen Fledermäuse Unterschlupf gefunden haben, stehen bleiben - wäre das fragliche Gebiet als lokaler Naherholungsstandort verloren.

Deshalb sollte von der Vorgabe im Stadtentwicklungskonzept, das die Erschließung neuer Bauflächen am Stadtrand vorsieht, die sich wie Finger in die Landschaft erstrecken, eine Ausnahme gemacht werden. Um der Siedlungsentwicklung und der Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung zu tragen und gleichzeitig die lokale Naherholungsfunktion im fraglichen Gebiet zu erhalten, ist eine Verschiebung des geplanten Baugebiets östlich der Leipziger Straße in Richtung Norden sinnvoll. Dort könnte das fragliche Baugebiet ans Neubaugebiet östlich des Beerbuschweges angrenzen.

 

29. September 2014

NEIN zur geplanten Stromautobahn „SuedLink“ – JA zur Energiewende

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 16. Oktober 2014

Antrag zu beschließen:

Analog zur Erklärung von neun Bürgermeistern aus dem östlichen und südlichen Raum Kassel wird Burgdorfs Bürgermeister Alfred Baxmann vom Rat beauftragt, mit anderen Bürgermeistern aus der Region Hannover und dem Regionspräsidenten eine Erklärung gegen die geplante Starkstromtrasse „SuedLink“ auf den Weg zu bringen. Die Erklärung stellt die Sinnhaftigkeit der Stromautobahn „SuedLink“ infrage und fordert Bundes- und Landesregierung auf, alternative Lösungen für die Energiewende ernsthaft zu prüfen und die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

Begründung:

Gegen die geplante Stromautobahn „SuedLink“, die von Schleswig-Holstein durch Niedersachsen bis nach Bayern und Baden-Württemberg verlaufen soll, regt sich immer mehr Widerstand. Das ist auch kein Wunder, weil es nicht einzusehen ist, dass private Unternehmen solch ein Projekt planen und später die Gewinne einstreichen, während die Allgemeinheit die negativen Konsequenzen einer monströsen Stromtrasse ausbaden soll. Die Stromautobahn soll auch durch Burgdorfer Gebiet gebaut werden.

Beispielgebend für den Widerstand gegen die geplante Stromautobahn „SuedLink“ ist - neben vielen Bürgerinitiativen - eine gemeinsame Erklärung von neun Bürgermeistern aus dem südlichen und östlichen Raum Kassel. Darin drücken die Hauptverwaltungsbeamten „erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Konzepts“ aus. Die Unterzeichner befürchten negative Auswirkungen auf ihre Erholungs- und Tourismusregion sowie gesundheitliche Risiken für Anwohner und Passanten. Vor allem, so heißt es, sei überhaupt nicht erwiesen, dass eine solch große Trasse im Rahmen der Energiewende zur sicheren Stromversorgung überhaupt notwendig sei. Schließlich könnten viele dezentrale Quellen der Energieerzeugung das geplante Megaprojekt überflüssig machen, argumentieren die Bürgermeister. Sie fordern die schwarz-grüne hessische Landesregierung und die Große Koalition in Berlin auf, alternative Lösungen zu suchen und für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen.

 

22. September 2014

Seen oder Teile davon für die Allgemeinheit zugänglich machen – wichtige Naherholungsfunktion für die Bevölkerung wieder herstellen beziehungsweise sichern

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 16. Oktober 2014

Antrag zu beschließen:

1. Die Stadt erwirbt einen See oder einen Teil davon im Burgdorfer Land, um die damit verbundene wichtige Naherholungsfunktion für die Burgdorferinnen und Burgdorfer vor allem im Sommer wieder herzustellen.

2. Will die Region als zuständige Behörde eine neue Kies-Abbaugenehmigung im Burgdorfer Land erteilen, setzt sich die Stadt bei der Region dafür ein, die Genehmigung an eine spätere Nutzung oder Teilnutzung als Badesee für die Allgemeinheit zu binden.

Begründung:

Alle Seen um Burgdorf herum sind mittlerweile privatisiert und damit der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen. Vor allem Anglervereine haben die Seen, wie etwa den Ahrbecker See, erworben. Das ist bedauerlich, weil damit die wichtige Naherholungsfunktion eines Sees im Burgdorfer Land nicht mehr gegeben ist. Das war früher einmal anders: Nicht nur der Ahrbecker See war allgemein zugänglich und wurde reichlich von der Bevölkerung für Freizeitaktivitäten genutzt. Heute dagegen ist Fehlanzeige. Das ist vor allem im Sommer bedauerlich, weil kein Baden oder Verweilen am Wasser in der Natur mehr möglich ist. Nicht alle Burgdorferinnen und Burgdorfer wollen das künstliche Freibad ansteuern. Mit dem Kauf eines Sees oder eines Teils davon und damit die Überführung in städtisches Eigentum kann die wichtige Naherholungsfunktion eines Sees durch allgemeine Zugänglichkeit wieder hergestellt werden. Das erhöht nicht zuletzt auch die Attraktivität Burgdorfs als Wohn- und Freizeitstandort.

Die abgeschnittene allgemeine Zugänglichkeit zu Seen ist zum Teil auch auf Fehlverhalten von Besucherinnen und Besuchern zurückzuführen. Ein Beispiel ist der Cewe-Teich in Richtung Immensen. Der private Eigentümer hat deshalb ein Bade- und Betretungs-Verbot verhängt und lässt den See seit Sommer dieses Jahres von einem Wachdienst entsprechend kontrollieren. Wäre dieser See zumindest zum Teil im Eigentum der Stadt, etwa ein nicht mehr für den Kiesabbau genutzter Bereich, könnte die Stadt statt eines strikten Bade- und Betretungs-Verbots Maßnahmen einleiten, die unerwünschte und gefährdende Nutzungen unterbinden und zugleich die allgemeine Zugänglichkeit für die Bevölkerung sicherstellen.

 

 

25. Juni 2014

Wildtiere vor Verletzungen durch hauchdünne Elektrozäune bewahren

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Juli 2014

 

Auf den Feldern im Burgdorfer Holz nahe des Großen Stern - und möglicherweise nicht nur dort - haben die Bauern in den vergangenen Monaten vermehrt dünne Elektrozäune zur Sicherung von Äckern und damit der Ernte vor Rot- und Dammwild und Wildschweinen montiert. Es handelt sich um dünne blanke Metalldrähte, die selbst bei Tageslicht mit dem menschlichen Auge kaum zu erkennen sind. Gleichzeitig wird meist die Kennzeichnungspflicht, nach der man im Abstand von rund hundert Metern ein Warnschild am Elektrozaun anbringen muss, missachtet.

Rot- und Dammwild, Wildschweine, Fuchs und andere Wildtiere treten kaum mit Vorsicht an diese Zäune heran, sondern rennen meist munter drauf los. Im vollen Lauf prallen die Tiere gegen diese Zäune, verletzen sich oder verheddern sogar ihr Geweih in den Drähten, worauf teilweise am Boden liegende Drähte hindeuten. Die Tiere können die Drähte im Lauf kaum bei Tag und schon gar nicht in der Dämmerung oder bei Nacht sehen. Nach Berichten von Anwohnern der Siedlung im Felde 33, die unweit einiger, in der beschriebenen Art und Weise gesicherter Äcker wohnen, sind in der Dämmerung und nachts vermehrt Schreie von Tieren zu hören, die wohl mit den Zäunen in Berührung gekommen sind und sich verletzt haben.

Das alles ist vermeidbar, wenn die Landwirte statt der hauchdünnen Drähte meist 20 bis 40 Millimeter breites Kunststoffgewebeband verwenden würden, das im Handel in den Leuchtfarben orange, gelb oder auch in weiß angeboten wird. Diese leitenden Gewebebänder mit eingelassenen Drähten sind für die Tiere als auch für Wanderer gut zu erkennen und deshalb ungefährlich. Gleichzeitig würde damit § 13 des Tierschutzgesetzes Rechnung getragen, in dem es in Absatz 1 heißt: „Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist…“

 

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE die Verwaltung:

 

1. Nimmt die Verwaltung den geschilderten Sachverhalt als Problem wahr?

2. Wenn ja, was wird die Verwaltung tun, um dieses Problem abzustellen?

 

Michael Fleischmann

 

31. Januar 2014

Deutsche Bahn für Trinkwasservergiftung haftbar machen und Wasserpreis senken! Nachfragen auf Beantwortung meiner Anfrage in der Ratssitzung vom 24. Oktober 2013

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

 

In die Ratssitzung am 13. März 2014


Inhaltliche Struktur dieser Anfrage: Zur Erinnerung wird zuerst noch einmal der der ersten Anfrage zugrunde liegende Sachverhalt geschildert, es folgen die Fragen der ersten Anfrage vom Oktober zusammen mit den Antworten der Verwaltung und danach die Nachfragen.

 

Sachverhalt:

Nachdem das Herbizid Ethidimuron im Trinkwasser des Burgdorfer Wasserwerks gefunden wurde, müssen Großfilter das Burgdorfer Trinkwasser entgiften. In Folge ist der Wasserpreis für die Burgdorferinnen und Burgdorfer gestiegen, obwohl diese nicht die Verursacher der Wasservergiftung sind. Im Verdacht steht dagegen die Bahn, die das Nervengift bis 1989 auf ihren Gleisanlagen verwendet hatte, um den Schotter von Pflanzen freizuhalten. Die räumliche Verteilung der Ethidimuron-Funde weist eindeutig auf die Bahn als Verursacher hin. Die Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger dürfen deshalb von der Stadt und den Stadtwerken einen deutlich wahrnehmbaren Einsatz bei der Durchsetzung des Verursacherprinzips, sprich die Bahn in Haftung nehmen, erwarten.

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 1 „Was hat die Stadt Burgdorf, was haben die Stadtwerke bisher getan, um den Verursacher der Giftbelastung dingfest zu machen? Die Maßnahmen sind im Einzelnen zu benennen“, lautete: „Hierzu verweise ich auf meine oben gemachten Ausführungen.“

Nachfrage zur Antwort auf Frage 1: In den „oben gemachten Ausführungen“ ist die Rede von „Behördentermine vereinbart“, „gutachterliche Stellungsnahmen zum Sachverhalt eingeholt“ – die haben sicher auch Geld gekostet – „zu überprüfen bleibt derzeit noch … und derzeit findet intensiver Schriftverkehr statt“. Was heißt das alles ganz konkret? Welche Gutachten liegen vor? Was wird darin ausgesagt? Wann wurden die Gutachten erstellt?

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 2 „Konnte der Verursacher der Giftbelastung ermittelt werden? Wenn nein, warum nicht?“, lautete: „Die gutachterlichen Stellungnahmen weisen auf einen Verursacher hin. Letztlich bleiben aber noch Fragen hinsichtlich weiterer Kontaminationsquellen zu klären.“

Nachfrage zur Antwort auf Frage 2: Die Stadt hat also den Verursacher der Wasservergiftung identifiziert. Die Stadt sucht aber noch weiter und macht erstmal nichts, solange sie noch weitersucht. Warum weigert sich die Stadt, den identifizierten Verursacher in Haftung zu nehmen?

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 3 „Was wird die Stadt, was werden die Stadtwerke in Zukunft unternehmen, damit nicht die Burgdorferinnen und Burgdorfer auf Dauer einen erhöhten Wasserpreis wegen der erforderlichen Aktivkohlefilterung zahlen müssen?“, lautete: „Sollte es gelingen, einen Verursacher zu identifizieren und sollte es zu Regresszahlungen kommen, werden diese Zahlungen in die künftige Gestaltung des Wasserpreises einfließen.“

Nachfrage zur Antwort auf Frage 3: Diese Antwort ist ein Widerspruch zur Antwort auf Frage 2, denn der Verursacher ist schon identifiziert. Deshalb noch einmal: Warum bittet die Stadt den Verursacher nicht zur Kasse?

Weitere Nachfrage: Gibt es eine Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen für diesen Grundwasserschaden, wann tritt die Verjährung ein, und wer ist in Regress zu nehmen, wenn die Verjährung wegen Untätigkeit der Stadt Burgdorf eintreten sollte?

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 4 „Im Sommer 2013 wurde offensichtlich mit Herbiziden gegen Pflanzen im Bahnhofsbereich vorgegangen. Stark vertrocknetes Gas war dafür ein sicherer Indikator. Konkret handelt es sich um den Bereich zwischen dem Gleiskörper und der Rückwand der Fahrradabstellanlagen auf der Westseite des Bahnhofs. Was wurde dort gespritzt, warum, und warum wurde das Gras nicht abgemäht, um das Grundwasser zu schützen?“, lautete: „Auf Anfrage der Deutschen Bahn AG teil diese u. a. Folgendes mit: ‚Nach Ausnahmegenehmigung § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz werden nur (wenn erforderlich) Gleisbereiche mit Randweg ca. 0,80 cm ab Schotterkante chemisch behandelt. So ist die Behandlung am 7.5.2013 auf Gleis zum Fahrradständer erfolgt. Eine Abdrift direkt zum Fahrradständer ist durch die eingesetzte Abdrifttechnik ausgeschlossen. Es werden nur Pflanzenschutzmittel verwendet, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Julis Kühn Institut) für Gleisanlagen zugelassen sind. Das Zulassungsverfahren beinhaltet spezielle Untersuchungen und Prüfungen des Verhaltens der Herbizide unter den Bedingungen des Gleisbereichs. Im Bahnhof Burgdorf werden die Einschränkungen der Wasserschutzzone II beachtet.’“

Drei Nachfragen zur Antwort auf Frage 4: Wenn für die Spritzung des Herbizids am Bahnhof im Mai 2013 eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war, heißt das, dass das eigentlich verboten ist. Denn sonst braucht die Bahn dafür keine Ausnahmegenehmigung. Nicht beantwortet wurde, welches Herbizid im Bahnhofsbereich im Mai 2013 eingesetzt wurde. Um welches Herbizid handelt es sich?

Weiter heißt es in der Antwort auf Frage 4: „Es werden nur Pflanzenschutzmittel – also Herbizide - verwendet, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Gleisanlagen zugelassen sind.“ Die Gleisanlagen in Burgdorf liegen aber im Einzugsbereich des Burgdorfer Wasserwerks. Deshalb meine nächste Nachfrage: Ist dieses fragliche Herbizid auch in Wasserschutzgebieten zugelassen?

Dann heißt es in der Antwort auf Frage 4 weiter: „In Burgdorf werden die Einschränkungen der Wasserschutzzone II beachtet.“ Was sind diese Einschränkungen, die beim Spritzen des Herbizids beachtet werden? Normalerweise sind Bahngleise in der Trinkwasserschutzzone II gar nicht zulässig, es sei denn, sie haben Bestandsschutz, was in Burgdorf der Fall ist.

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 5 „Ist mit dem besagten Herbizid auch in der Nähe der Wasserwerksbrunnen gespritzt worden; denn die Bahngleise führen in unmittelbarerer Nähe am Wasserwerk vorbei?“, lautete: „Ja.“

Feststellung zur Antwort auf Frage 5: Die Stadt gibt zu, dass das fragliche Herbizid im Sommer dieses Jahres auch in unmittelbarer Nähe der Grundwasserbrunnen gespritzt wurde.

 

Die Antwort der Verwaltung auf Frage 6 „Werden sich Stadt und Stadtwerke bei der Region als Unterer Wasserbehörde für die Einrichtung von Trinkwasserschutzzonen für das Burgdorfer Wasserwerk einsetzen, damit Trinkwasservergiftungen durch grundwassergefährdende Flächennutzungen und Handlungen in Zukunft unterbleiben? Wenn nein, warum nicht?“, lautete: „Die Region Hannover ist als Untere Wasserbehörde für die Einrichtung von Trinkwasserschutzgebieten zuständig. Mit der Region wurden bereits in den 90er Jahren Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen Ausweisung eines Wasserschutzgebiets geführt. Festzuhalten bleibt, dass sowohl die Stadtwerke als auch die Stadt Burgdorf aufgrund der geologischen Verhältnisse und der städtebaulichen Situation, große Teile des Wassereinzugsgebiets sind überbaut, vor der schwierigen Situation stehen, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte mit Aspekten des Grundwasserschutzes in Einklang bringen zu müssen. Dies würde auf jeden Fall zu nicht unerheblichen Mehrbelastungen der Bürger der Stadt Burgdorf führen (Verteuerung der Wasserpreise und Abwassergebühren).“

Mehrere Nachfragen zur Antwort auf Frage 6: In dieser Antwort erteilt die Stadt einer möglichen Ausweisung von dringend erforderlichen Trinkwasserschutzzonen um das Burgdorfer Wasserwerk herum eine Absage. Diese Trinkwasserschutzzonen sollten eigentlich selbstverständlich sein.

„Geologische Verhältnisse“ gibt es überall, von denen in der Antwort gesprochen wird. Meine Nachfrage: Welche speziellen geologischen Verhältnisse stellen hier einen Hinderungsgrund dar, Trinkwasserschutzzonen auszuweisen? Fachleute sehen keine.

Dann wird in der Antwort der Stadt davon gesprochen, dass hier „wirtschaftliche und finanzielle Aspekte mit Aspekten des Grundwasserschutzes in Einlang“ gebracht werden müssen. Fakt ist aber, dass es hier eine ganz klare Hierarchie gibt, Grund- und Trinkwasserschutz hat einen extrem hohen Stellenwert. Das Wasserhaushaltsgesetzt ist eines der schärfsten Gesetze, die es gibt. Deshalb ist das Grundwasser auf jeden Fall sauber zu halten. Da gebe es keine Abwägungen, sagen Rechtsfachleute. Die Ansage ist ganz klar: Grundwasser muss geschützt werden. Meine Nachfrage: Wie lange will sich die Stadt Burgdorf noch über das Wasserhaushaltsgesetz hinwegsetzen?

Dann behauptet die Stadt in ihrer Antwort auf Frage 6, dass die Ausweisung von Trinkwasserschutzzonen mit erheblichen Kosten verbunden wäre, was sich dann auf den Wasserpreis auswirken würde. Meine Nachfrage: Wieso? Denn das muss nicht zwangsläufig so sein. Die Ausweisung von Trinkwasserschutzzonen bedingt eine einmalige Ausgabe von einigen tausend Euro – mehr nicht. Das kann problemlos auf die vielen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler umgelegt werden, was den Wasserpreis kaum beeinflussen wird.

Viel schlimmer wiegt die Schadensbegrenzung im Schadensfall, also wenn das Grundwasser vergiftet wurde. Dann müssen große teure Filteranlagen her, es muss Wasser für viel Geld von außen zugekauft werden. Meine Nachfrage: Warum ist diese Binsenweisheit der Verwaltung ganz offensichtlich nicht bewusst?

Letzte Nachfrage: Gibt es im Schadensfall überhaupt ohne Weiteres immer eine Ersatzversorgung mit Trinkwasser?

 

Michael Fleischmann

 

21. November 2013

Fleischmanns Rauswurf aus vergangener Ratssitzung war rechtswidrig / Rat muss Rekommunalisierung der Friedhofspflege neu beschließen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 12. Dezember 2013

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf stellt fest:

1. Die Verweisung des Ratsherrn Michael Fleischmann aus dem Ratssaal – insbesondere sein Ausschluss von der Abstimmung – beim Tagesordnungspunkt „Rekommunalisierung Friedhofspflege“, Drucksache 2013 0424, durch den Ratsvorsitzenden in der Ratssitzung am 24. Oktober 2013 war rechtswidrig.

2. Der nach der weiteren Beratung in der Ratssitzung am 24. Oktober 2013 ergangene Beschluss zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege war rechtswidrig, weil Ratsherr Michael Fleischmann von der Abstimmung ausgeschlossen war. Der Beschluss wird deshalb aufgehoben.

3. Die Drucksache zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege kommt erneut zur ordnungsgemäßen Beratung und Beschlussfassung – hilfsweise: nur zur Beschlussfassung – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Burgdorfer Rates am 13. März 2014.

Begründung:

zu 1.

In der Sitzung des Rates vom 24. Oktober 2013 hat der Antragsteller im Laufe der Beratung des Tagesordnungspunktes „Rekommunalisierung Friedhofspflege“ geäußert: „Ich würde mir wünschen, man würde das [die Argumente für die Rekommunalisierung der Friedhofspflege; Erl. des Antragstellers] auf die Stadtwerke übertragen und die Avacon und den unfähigen Geschäftsführer Funke endlich in die Wüste schicken.“ Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Rates verlangten wegen und unmittelbar nach dieser Aussage, dass sich der Antragsteller für seine auf Herrn Funke bezogenen Äußerungen entschuldigen solle. Nachdem der Antragsteller dies abgelehnt hatte, wurde er vom Vorsitzenden des Rates für die Dauer des besagten Tagesordnungspunktes von der Sitzung ausgeschlossen. Dadurch wurde der Antragsteller auch daran gehindert, an der Abstimmung über die Drucksache 2013 0424 teilzunehmen.

Schon der Ausschluss von der Sitzung durch den Vorsitzenden des Rates war rechtswidrig und hat den Antragsteller in seinen aus seinem Status als Ratsherr folgenden Rechten auf Teilnahme an der Sitzung und auf Teilnahme an der Abstimmung verletzt. Zwar gestattet § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG dem Vorsitzenden den Ausschluss eines Ratsmitglieds von der Sitzung. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn sich das ausgeschlossene Ratsmitglied ungebührlich oder wiederholt ordnungswidrig verhält. Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor.

Ein wiederholt ordnungswidriges Verhalten ist dem Antragsteller nicht vorzuwerfen, schon weil es an einer Wiederholung fehlt. Letztere ist aber nach dem Zweck des § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG für den Ausschluss von der Sitzung zwingend erforderlich. Denn aus dem Rechtsstatus als Ratsmitglied ergibt sich das Recht auf Teilnahme an sämtlichen Sitzungen des Rates und auf Teilnahme an allen Abstimmungen des Rates. Mit dem Ausschluss von der Sitzung wird das ausgeschlossene Ratsmitglied an der Ausübung dieser Rechte gehindert, womit der Ausschluss von der Sitzung einen erheblichen Eingriff in die Rechte des ausgeschlossenen Mandatsträgers darstellt. Mit der Beschränkung auf wiederholte Ordnungsverstöße wollte der Gesetzgeber erreichen, dass der Ausschluss von der Sitzung nur als letztes Mittel angewendet werden darf: Der Ausschluss wegen Ordnungsverstößen darf erst erfolgen, wenn das ausgeschlossene Ratsmitglied zuvor als gegenüber dem Ausschluss milderes Mittel zur Einhaltung der Sitzungsordnung durch Ordnungsruf des Vorsitzenden aufgefordert wurde. Erst wenn das Ratsmitglied trotz des Ordnungsrufs die Sitzung erneut stört, darf es ausgeschlossen werden.

Der Antragsteller hat sich in besagter Sitzung jedoch nur einmal in der eingangs dargestellten Weise geäußert und wurde folglich vor seiner zum Ausschluss führenden Einlassung vom Vorsitzenden nicht durch Ordnungsruf zur Einhaltung der Sitzungsordnung aufgefordert. Damit sind die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Sitzung wegen ordnungswidrigen Verhaltens nicht erfüllt.

Auch die zweite Tatbestandsalternative des § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG ist durch die Äußerung des Antragstellers nicht erfüllt. Nach dieser kann der Vorsitzende – auch ohne vorhergehenden Ordnungsruf – ein Ratsmitglied von der Sitzung ausschließen, wenn es sich ungebührlich verhalten hat. Zwar sieht die Rechtsprechung ein ungebührliches Verhalten als gegeben an, wenn das ausgeschlossene Ratsmitglied einen Dritten in der Sitzung beleidigt hat. Jedoch liegt in der Äußerung des Antragstellers keine Beleidigung des Herrn Funke.

Aus Gründen der Aufrechterhaltung der Einheit der Rechtsordnung kann ein ungebührliches Verhalten nach § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Form einer Beleidigung nur in den Fällen vorliegen, in denen auch eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB gegeben ist. Letzterer regelt die Zulässigkeit negativer persönlicher Werturteile über Dritte im politischen Meinungskampf in der allgemeinen Öffentlichkeit und bestimmt damit das rechtliche Verhältnis zwischen zulässigem Werturteil über dritte Personen und dem Schutz der Ehre dieser Personen. Nur Werturteile, die nach § 185 StGB strafbar sind, verletzen die Ehre der von einem Werturteil betroffenen Person. Nicht nach § 185 StGB strafbare Werturteile verletzten die Ehre Dritter nicht und sind daher als Mittel der politischen Auseinandersetzung im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeit zulässig.

Anderes kann für Äußerungen von Ratsmitgliedern im Rat nicht gelten. Insbesondere gebietet der Rechtsstatus des Ratsmitglieds keine gegenüber § 185 StGB erhöhte Rücksichtnahme auf die Ehre Dritter. Schließlich dient der Rat nach der Konzeption des NKomVG der politischen Meinungsbildung und damit der politischen Auseinandersetzung der im Rat vertretenen politischen Strömungen über kommunale Themen. Die danach vom Gesetz vorausgesetzte und beabsichtigte politische Auseinandersetzung würde in einer nach dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip nicht hinnehmbaren Weise beschränkt, wenn im Rat die Äußerung von Werturteilen unzulässig wäre, die in der allgemeinen Öffentlichkeit außerhalb des Rates erlaubt ist.

Eine nach § 185 StGB strafbare und damit nach § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG zum Ausschluss von der Sitzung berechtigende Beleidigung ist die Äußerung des Antragstellers in der Sitzung vom 24. Oktober 2013 indes nicht. So verlangt das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung von § 185 StGB wegen der für die Verwirklichung der Demokratie schlechthin konstitutiven Bedeutung der freien Meinungsäußerung, dass bei einer Äußerung, die objektiv mehrere Deutungen zulässt, nur dann von einer strafbaren Schmähkritik ausgegangen werden darf, wenn alle anderen – nicht der persönlichen Herabsetzung dienenden – Deutungen unter Angabe überzeugender Gründe ausgeschlossen werden können [BVerfGE 82, 52 (280); E 85, 14]. Demgegenüber lässt sich die Aussage des Antragstellers aber nur in der Weise deuten, dass die sachliche Auseinandersetzung mit der Amtsführung des Herrn Funke – und nicht dessen persönliche Verunglimpfung – bezweckt war.

Der Antragsteller kritisiert aus politischen Gründen seit vielen Jahren die Geschäftspolitik der Stadtwerke, für die Herr Funke als Geschäftsführer maßgeblich Verantwortung trägt. Der Antragsteller wendete sich wiederholt gegen eine Geschäftspolitik, die nach seiner Meinung einseitig auf die Erwirtschaftung von Gewinnen ausgerichtet ist und zu wenig Rücksicht auf die sozialen Belange der Strom- und Gaskunden nimmt. Insbesondere kritisiert der Antragsteller, dass Herr Funke nichts unternommen hat, um sozial gestaffelte Entgelttarife für Strom und Gas einzuführen und dass Herr Funke nichts dagegen unternimmt, dass die Stadtwerke die Versorgung von sozial bedrängten Kunden, die unverschuldet mit der Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen in Rückstand geraten sind, einstellen. Zudem hält es der Antragsteller für politisch falsch, dass die Stadtwerke den Strom weiterhin von einem Unternehmen beziehen, das in erheblichem Umfang Atomkraftwerke betreibt, und dass Herr Funke als verantwortlicher Manager nicht in nennenswertem Umfang Bestrebungen erkennen lässt, in der Stadt Burgdorf die ökologisch verträgliche Erzeugung von Energie, die der Antragsteller als öffentlichen Zweck der Stadtwerke begreift, aufzubauen. Diese Kritik hat der Antragsteller sowohl in Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse als auch in der Öffentlichkeit vorgebracht. Aus der Gesamtschau dieser Kritik ergibt sich für den Antragsteller das Werturteil, dass Herr Funke entweder nicht gewillt oder nicht dazu in der Lage ist, für eine sozial gerechte und ökologische Geschäftspolitik der Stadtwerke zu sorgen.

Hinzu kommt ein weiterer Kritikpunkt, der durch Veröffentlichungen in der örtlichen Presse allgemein bekannt ist: Herr Funke hat dem Antragsteller die öffentliche Auskunft über die Zahl von Fällen, in denen die Stadtwerke Kunden wegen nicht beglichener Rechnungen den Bezug von Strom und Gas gesperrt haben, verweigert. Diese Zahlen hat Herr Funke nach der Anfrage des Antragstellers aber der Presse bekannt gegeben. Hierin sieht der Antragsteller nicht nur den Versuch des Herrn Funke, die für die demokratische Kontrolle der Stadtwerke zwingend erforderliche Transparenz gegenüber dem Rat zu verhindern. Vielmehr war die Verweigerung der öffentlichen Auskunft auch rechtswidrig, da Herr Funke als Geschäftsführer eines Unternehmens mit städtischer Mehrheitsbeteiligung gesellschafts- und kommunalwirtschaftsrechtlich nur dazu berechtigt war, Betriebsgeheimnisse der Stadtwerke geheim zu halten. Da er die Zahlen aber öffentlich gemacht hat, waren sie kein Betriebsgeheimnis mehr, womit der Antragsteller Anspruch auf die begehrte öffentliche Auskunft hatte. Auch wegen dieses Vorfalls hat der Antragsteller erhebliche – und begründete – Zweifel daran, dass Herr Funke seine Tätigkeit für ein städtisches Unternehmen so ausübt, dass es der politischen Redlichkeit gegenüber der Stadt Burgdorf und deren gewählten Ratsmitgliedern, wie sie der Antragsteller für erforderlich hält, entspricht. Vielmehr kann der Antragsteller in der Verweigerung der öffentlichen Auskunft nichts Anderes erkennen als den Versuch des Herrn Funke, politische Kritik an seiner Amtsführung zu verhindern.

An diese Kritik hat der Antragsteller mit seiner Einlassung in der Ratssitzung vom 24. Oktober 2013 angeknüpft. Er hat die politische Diskussion um die Rekommunalisierung der stätdtischen Friedhofspflege zum Anlass genommen, den von ihm gesehenen Bedarf an weiteren Rekommunalisierungen deutlich zu machen. Insbesondere sieht er es als notwendig an, nicht nur die Friedhofspflege, sondern auch die Stadtwerke ins Alleineigentum der Stadt Burgdorf zu überführen, um eine volle politische Kontrolle über die Geschäftspolitik und damit die Erreichung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens zu ermöglichen. Mit dieser Forderung steht die bei gleicher Gelegenheit geäußerte Kritik an Herrn Funke in inhaltlichem Zusammenhang, da der Antragsteller mit seiner Äußerung die nach seiner Meinung gegebene Unfähigkeit des Herrn Funke zu einer Amtsführung, die dem vom Antragsteller erstrebten öffentlichen Interesse an der Tätigkeit der Stadtwerke entspricht.

Aus diesem Kontext folgt, dass der Antragsteller mit seiner Einlassung nach außen hin aufgrund des Kontextes deutlich erkennbar an seine frühere Kritik angeschlossen und diese in einer zugespitzten Formulierung zusammengefasst hat. Dass sich die Äußerung sich auf die Art und Weise der Amtsführung des Herrn Funke bezog, ergibt sich in für die Öffentlichkeit erkennbarer Weise aus der Tradition der Kritik des Antragstellers an der Amtsführung des Herrn Funke. Mit diesem inhaltlichen Bezug ist klar erkennbar, dass der Antragsteller nicht die persönliche Herabsetzung des Herrn Funke bezweckt hat, sondern seine sachlich fundierte Kritik an der Amtsführung des Herrn Funke in pointierter Weise erneuern wollte. Schon aus diesem Grund ist die Einlassung des Antragstellers nicht als strafbare Beleidigung anzusehen.

Zudem beinhaltet auch die Wortwahl des Antragstellers nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien keine unzulässige persönliche Verunglimpfung des Herrn Funke. So lässt das Bundesverfassungsgericht auch in der Wortwahl polemische und überspitzte Meinungsäußerungen zu und nimmt bei ihnen erst dann eine Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße persönliche Diffamierung des Kritisierten im Vordergrund steht [BVerfG, NJW 2003, 1109 (1110)]. Dass bei der Äußerung des Antragstellers die Auseinandersetzung in der Sache – hier die Amtsführung des Herrn Funke – im Vordergrund der Kritik stand, haben die vorstehenden Darlegungen bereits ergeben. Mithin liegt auch in der Wortwahl („unfähig“) lediglich eine polemisch überspitzte Bewertung der Amtsführung des Herrn Funke, nicht aber eine strafbare reine persönliche Diffamierung.

Dies gilt umso mehr, als der Antragsteller als einziger Abgeordneter seiner Partei und in seiner Rolle als Opposition im Rat solcher überspitzter Formulierungen bedarf, um in der Öffentlichkeit und bei der Ratsmehrheit mit seinen Argumenten Gehör zu finden. Es wäre eine erhebliche Beschränkung seiner politischen Wirkungsmöglichkeiten, ihm die Wahl auch drastischer Formulierungen mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Herrn Funke zu verbieten. Um diese Wirkungsmöglichkeit zu erhalten, hat das Bundesverfassungsgericht überspitzte Formulierungen zugelassen. Es hat dabei sogar drastischere Äußerungen als die hier gegenständliche – wie „Multifunktionär mit brauner Sektenerfahrung“ (BVerfG, NJW-RR 2000, 1712 f.) – für zulässig erachtet.

Im Ergebnis fehlt der Äußerung des Antragstellers der Charakter als strafbare Beleidigung, womit zugleich auch ein ungebührliches Verhalten i.S.d. § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG fehlt. Deshalb war der Ausschluss des Antragstellers von der Sitzung am 24. Oktober 2013 rechtswidrig und hat den Antragsteller in seinem Recht auf Teilnahme an der Beratung und an der Abstimmung verletzt.

Und selbst wenn man in der Äußerung des Antragstellers entgegen der vorstehenden Darlegungen eine Beleidigung des Herrn Funke und damit ein ungebührliches Verhalten des Antragstellers i.S.d. § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG sehen wollte, war der Ausschluss des Antragstellers von der Abstimmung über die Drucksache 2013 0424 unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt im gesamten öffentlichen Recht und ist deshalb auch bei der Beschränkung von Rechten der Ratsmitglieder durch den Ausschluss von Sitzungen anzuwenden. Nach diesem Grundsatz ist eine Maßnahme, die in Rechte des Ratsmitglieds eingreift, nur dann rechtmäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Hier ist schon zweifelhaft, ob der Ausschluss sowohl von der Beratung als auch von der Abstimmung geeignet war, den mit der Maßnahme bezweckten Erfolg zu erreichen. So war es Zweck des Ausschlusses des Antragstellers von der Sitzung, weitere angeblich ehrverletzende Äußerungen des Antragstellers zu unterbinden. Dieses Ziel ist mit einem Ausschluss von der Beratung zwar erreichbar. Gleiches trifft aber nicht für den Ausschluss von der Abstimmung zu. Denn die Abstimmung findet nach Abschluss der Beratung des Gegenstandes statt. Damit hatte der Antragsteller nach dem Schluss der Beratung keine Gelegenheit mehr, das Wort zu ergreifen und damit weitere angeblich ehrverletzende Äußerungen zu tätigen. Mithin war das Erreichen des Ziels der Maßnahme beim Ausschluss von der Abstimmung objektiv unmöglich, da dem Antragsteller eine Möglichkeit zur Stellungnahme entzogen werden sollte, die ihm objektiv gar nicht zu Gebote stand.

Aus den gleichen Gründen ist der Ausschluss von der Abstimmung aber in jedem Fall nicht erforderlich gewesen. Erforderlich ist eine Maßnahme nur dann, wenn sie unter allen gleichermaßen zur Zielerreichung geeigneten Mitteln das mildeste – am wenigsten in die Rechte des Betroffenen eingreifende – ist. Hier aber war das mildere Mittel der Ausschluss nur von der Beratung, da bei dieser Maßnahme kein Eingriff in das Stimmrecht des Antragstellers vorgenommen worden wäre. Beide Maßnahmen sind auch gleichermaßen zur Zielerreichung geeignet. Denn nach Schluss der Beratung konnte der Antragsteller nicht erneut das Wort ergreifen, sodass ein Ausschluss von der nachfolgenden Abstimmung nicht erforderlich war, um zu verhindern, dass der Antragsteller erneut angeblich ehrverletzende Äußerungen tätigt.

Damit ist der Ausschluss von der Abstimmung in jedem Falle – also auch bei Annahme eines beleidigenden Charakters der Äußerung des Antragstellers in der Sitzung vom 24. Oktober 2013 – unverhältnismäßig. Mit dem Ausschluss von der Abstimmung über die Drucksache 2013 0424 hat der Vorsitzende damit rechtswidrig in das aus seinem Rechtsstatus als Ratsmitglied folgende Recht des Antragstellers auf Teilnahme an der Abstimmung eingegriffen.

Für die Entscheidung über den Antrag zu 1. ist nach § 63 Abs. 2 Satz 2 NKomVG der Rat zuständig. Er hat auf Antrag des betroffenen Ratsmitglieds darüber zu beschließen, ob der Ausschluss von der Sitzung rechtmäßig war. Da dies vorliegend der Fall ist, muss der Rat dem Antrag zu 1. entsprechend beschließen.

zu 2. und 3.

Da der Ausschluss des Antragstellers von der Beratung und von der Abstimmung rechtswidrig war, leidet der Beschluss des Rates über die Drucksache 2013 0424 aus der Sitzung vom 24. Oktober 2013 an einem formellen Rechtsfehler. Dadurch ist der Beschluss insgesamt rechtswidrig, weshalb er vom Rat zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands aufzuheben ist.

Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Beseitigung der Verletzung seiner Rechte auf Teilnahme an der Sitzung und an der Abstimmung über die Drucksache 2013 0424, die durch den Ausschluss von der Sitzung hervorgerufen wurde. Dieser Anspruch kann nur dadurch befriedigt werden, dass der Rat seinen Beschluss vom 24. Oktober 2013 über die Drucksache 2013 0424 aufhebt, um danach erneut in Anwesenheit des Antragstellers über diese Angelegenheit zu beraten und zu beschließen.

Auch wenn der Rat entgegen der hier vertretenen Ansicht mehrheitlich zu der Überzeugung gelangt, dass die Äußerung des Antragstellers in der Sitzung vom 24. Oktober 2013 die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG erfüllt, war – wie oben dargelegt – der Ausschluss des Antragstellers von der Abstimmung rechtswidrig. Auch in diesem Fall ist der Beschluss des Rates über die Drucksache 2013 0424 rechtswidrig, da der Antragsteller rechtswidrig von der Abstimmung ausgeschlossen wurde. Zudem wurde der Antragsteller auch bei Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG wegen des Fehlens der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in seinem Recht auf Teilnahme an der Abstimmung verletzt. Der Antragsteller hat also auch in diesem Fall einen Anspruch auf Beseitigung der Rechtsverletzung. Dieser ist bei Bejahung der Erfüllung von § 63 Abs. 2 Satz 1 NKomVG jedoch nicht darauf gerichtet, dass die Beratung über die Drucksache 2013 0424 wiederholt wird, da der Ausschluss von der Beratung in dem Fall rechtmäßig wäre. Da der Ausschluss von der Abstimmung aber auch in diesem Fall rechtswidrig war, ist der Beschluss vom 24. Oktober 2013 über die Drucksache 2013 0424 aufzuheben und die Abstimmung bei Teilnahme des Antragstellers zu wiederholen.

Kommt der Rat also mehrheitlich zu der Auffassung, dass der Ausschluss von der Beratung rechtmäßig war, muss er gleichwohl (wie zu 2. beantragt) den Beschluss wegen dessen Rechtswidrigkeit aufheben und er muss dem im Antrag zu 3. enthaltenen Hilfsantrag auf Wiederholung nur der Abstimmung über die Drucksache 2013 0424 zustimmen, um die Verletzung des Antragstellers in seinem Recht auf Teilnahme an der Abstimmung zu beseitigen.

 

14. November 2013

Auch in Zukunft keine Baugebiete westlich des Ahrbergenweges

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den

Bauausschuss am 3. Dezember 2013

Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2013

Rat am 12. Dezember 2013

Antrag zu beschließen:

Auf die in Zukunft geplanten Baugebiete westlich des Ahrbergenweges wird dauerhaft verzichtet.

Begründung:

Die mit der geplanten Ausweisung der besagten Baugebiete westlich des Ahrbergenweges verbundene beabsichtigte Führung des Straßenverkehrs durch das kommende Baugebiet nördlich des Zilleweges ist mit Blick auf die zusätzliche Lärm- und Abgas-Belastung den Anwohner/innen in der südlichen Mönkeburgstraße und den angrenzenden Straßen nicht zuzumuten. Schon jetzt fließt viel Verkehr durch die südliche Mönkeburgstraße, und der Verkehr wird noch mehr werden, wenn das Baugebiet nördlich des Zilleweges erschlossen ist. Ein Freihalten der besagten Flächen westlich des Ahrbergenweges ist auch vor dem Hintergrund der Naherholung wichtig. Auch die Einwohner/innen in der südlichen Weststadt schätzen den Wohnstandort Burgdorf wegen der Feldmarkt vor ihrer Haustür und damit verbunden die mit Geld nicht bezahlbaren Güter Natur, Ruhe und saubere Luft.

 

13. Oktober 2013

Deutsche Bahn für Trinkwasservergiftung haftbar machen und Wasserpreis senken!

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 24. Oktober 2013

Nachdem das Herbizid Ethidimuron im Trinkwasser des Burgdorfer Wasserwerks gefunden wurde, müssen Großfilter das Burgdorfer Trinkwasser entgiften. In Folge ist der Wasserpreis für die Burgdorferinnen und Burgdorfer gestiegen, obwohl diese nicht die Verursacher der Wasservergiftung sind. Im Verdacht steht dagegen die Bahn, die das Nervengift bis 1989 auf ihren Gleisanlagen verwendet hatte, um den Schotter von Pflanzen freizuhalten. Die räumliche Verteilung der Ethidimuron-Funde weist eindeutig auf die Bahn als Verursacher hin. Die Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger dürfen deshalb von der Stadt und den Stadtwerken einen deutlich wahrnehmbaren Einsatz bei der Durchsetzung des Verursacherprinzips, sprich die Bahn in Haftung nehmen, erwarten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Was hat die Stadt Burgdorf, was haben die Stadtwerke bisher getan, um den Verursacher der Giftbelastung dingfest zu machen? Die Maßnahmen sind im Einzelnen zu benennen.

2. Konnte der Verursacher der Giftbelastung ermittelt werden? Wenn nein, warum nicht?

3. Was wird die Stadt, was werden die Stadtwerke in Zukunft unternehmen, damit nicht die Burgdorferinnen und Burgdorfer auf Dauer einen erhöhten Wasserpreis wegen der erforderlichen Aktivkohlefilterung zahlen müssen?

4. Im Sommer dieses Jahres wurde offensichtlich mit Herbiziden gegen Pflanzen im Bahnhofsbereich vorgegangen. Stark vertrocknetes Gas war dafür ein sicherer Indikator. Konkret handelt es sich um den Bereich zwischen dem Gleiskörper und der Rückwand der Fahrradabstellanlagen auf der Westseite des Bahnhofs. Was wurde dort gespritzt, warum und warum wurde das Gras nicht abgemäht, um das Grundwasser zu schützen?

5. Ist mit dem besagten Herbizid auch in der Nähe der Wasserwerksbrunnen gespritzt worden; denn die Bahngleise führen in unmittelbarerer Nähe am Wasserwerk vorbei?

Michael Fleischmann

 

7. September 2013

Mit Boden- und Grundwasser-Kontrollen ausufernden Maisanbau eindämmen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 12. September 2013

Antrag zu beschließen:

Die Stadt Burgdorf bittet die Region als zuständige Bodenschutz- und Wasser-Behörde, bei den Maisfeldern um Burgdorf herum Boden- und Grundwasser-Kontrollen auf Einhaltung der Grenzwerte bei Düngern und Pflanzenschutzmitteln durchzuführen.

Begründung:

Nach der massiven Zunahme im vergangenen Jahr hat der Maisanbau im Burgdorfer Land auch dieses Jahr wieder deutlich zugenommen. Vor allem um Heeßel herum und südwestlich der Südstadt ist der Maisanbau im großen Stil vorangeschritten. Dagegen kann die Stadt etwas tun. Sie kann die Region als zuständige Bodenschutz- und Wasser-Behörde bitten, den Landwirten mit Boden- und Grundwasser-Kontrollen ‚auf den Zahn zu fühlen’. Wenn ewig Kontrollen kommen, müssen die Bauern reagieren.

Bei den Kontrollen prüft die Region, ob die Grenzwerte für die Einträge von Schadstoffen eingehalten werden – und diese Grenzwerte können schnell überschritten werden. Denn beim Maisanbau setzen die Bauen viel Dünger und Spritzmittel ein, die in den Boden und schließlich ins Grundwasser gelangen. Die Behörden warnten vor kurzem vor zu viel Nitrat im Grundwasser – ausgelöst durch den ausufernden Maisanbau und die Massentierhaltung. Die Trinkwasserverordnung des Bundes schreibt etwa für Pflanzenschutzmittel einschließlich ihrer toxischen Hauptabbauprodukte einen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für einen einzelnen Wirkstoff und 0,5 Mikrogramm pro Liter für die Summe aller Wirkstoffe vor.

Der Maisanbau im großen Stil ist auch abzulehnen, weil das Burgdorfer Landschaftsbild verschandelt und „gleichgeschaltet“ wird. Zudem werden die Ackerflächen für die Lebensmittelproduktion knapp. Dadurch steigen die Bodenpreise, was Preissteigerungen bei den Lebensmitteln befeuert. Auch die Bienen sind gefährdet, weil der Mais nur kurz als Proteinlieferant zur Verfügung steht, aber das ganze restliche Jahr auf diesen großen Ackerflächen keine Blühpflanzen stehen. Die kleinen braun-gelben Nektartrinker können dann nicht genügend Honigvorräte für den Winter anlegen.

Oft muss der großflächige Maisanbau als Begründung für den Betrieb von Biogasanlagen herhalten. Auch dieses Argument zieht nicht mehr. Laut einer Studie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle leisten Biogasanlagen kaum einen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasen. Durch den mit dem Maisanbau verbunden Eintrag von Düngern und Spritzmitteln ins Grundwasser sei die Ökobilanz dieser Anlagen oft negativ, heißt es in der Studie.

 

 

29. Juli 2013

Bezahlbare altersgerechte Wohnungen mit Mietpreisbindung im Baugebiet „nördlich Zilleweg“

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In den

Bauausschuss am 12. August 2013

Verwaltungsausschuss am 20. August 2013

Rat am 12. September 2013

Antrag zu beschließen:

Die Stadt baut die beiden geplanten barrierefreien mehrgeschossigen Wohnhäuser am nordöstlichen Rand des Baugebiets „nördlich Zilleweg“ mit nachgeschalteter langjähriger Mietpreisbindung.

Begründung: 

Schon heute erhält jeder zweite Rentner weniger als 700 Euro in Rente im Monat, Frauen sind besonders betroffen. Die Situation wird sich wegen der von SPD, CDU, Grünen und FDP beschlossenen Rentenkürzungen und des ausufernden, durch Hartz IV ausgelösten Niedriglohnbooms in den nächsten Jahren weiter dramatisch verschärfen. Altersarmut droht als Massenphänomen.

Wie die Diskussion der vergangenen Monate im Bauausschuss gezeigt hat, sind bezahlbare barrierefreie und damit altersgerechte Wohnungen privatwirtschaftlich nicht darstellbar. Der anvisierte Mietpreis von 8,50 Euro pro Quadratmeter für die geplanten Seniorenwohnungen im Kreitwinkel der Wohnungsbaugenossenschaft Südheide werden sich viele Renterinnen und Rentner nicht leisten können. Gleiches gilt für die beiden Eigentumsprojekte im Baugebiet „nördlich Zilleweg“ und in der Friederikenstraße. Gefragt sind deshalb altersgerechte Wohnungen, die für das Gros der Renterinnen und Rentner bezahlbar sind. Hier ist auch die Kommune gefordert, Abhilfe zu schaffen, wie jüngst auch das Pestel-Institut festgestellt hat. Den Anfang kann das geforderte Bauprojekt nördlich des Zilleweges machen.

 

 

29. Mai 2013

Burgdorf-Aktiv-Pass einführen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 13. Juni 2013

Antrag zu beschließen:

Burgdorf führt analog zum Hannover-Aktiv-Pass einen Aktiv-Pass zur vergünstigten Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten für Burgdorferinnen und Burgdorfer mit wenig Geld ein, erweitert um Soziatarife der Stadtwerke für Strom und Gas. Die Berechtigtengruppe des Burgdorf-Aktiv-Passes umfasst auch Geringverdiener/innen und Wohngeldempfänger/innen.

Begründung:

DIE LINKE im Rat der Stadt Burgdorf greift mit diesem Antrag einen alten Antrag der SPD-Fraktion auf, die werbewirksam ein Jahr vor der vergangenen Kommunalwahl einen Aktiv-Pass für Burgdorf beantragt hatte, diesen aber nach der Wahl nicht weiterverfolgte. Das ist bedauerlich, denn in Hannover ist der Aktiv-Pass ein voller Erfolg.

Mit dem Aktiv-Pass gewährt die Landeshauptstadt Empfängern von Hartz-IV- und anderen Sozial-Leistungen Ermäßigungen etwa in Bädern, Theatern und Museen und bezahlt Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft in einem Verein. Zahlreiche Kinder von Hilfeempfängern nutzen den Pass, um einem Sportverein beizutreten - bis zu 120 Euro Mitgliedsbeitrag übernimmt die Landeshauptstadt jährlich. Die Zahl der Neumitglieder mit Aktiv-Pass steigt rasant. Auch in anderen Bereichen ziehen die Nutzerzahlen des Aktiv-Passes zum Teil kräftig an. Bei den Theatern verdoppelten sich fast die ermäßigten Leistungen. Auch Volkshochschulen und Bibliotheken registrieren von Jahr zu Jahr deutlich mehr Nutzer/innen.

Angesichts dieses Erfolgs entschloss sich die Landeshauptstadt, ab 1. September dieses Jahres den Berechtigtenkreis des Aktivpasses auf Wohngeldempfänger/innen auszuweiten. Allerdings haben bisher Geringverdiener/innen keinen Anspruch auf den Pass, was die Linksfraktion im hannoverschen Rat bemängelt. Außerdem fehlen Sozialtarife der Stadtwerke. Beides sollte Burgdorf einführen, um hier Vorbild zu sein. Im Burgdorf-Aktiv-Pass könnten vorhandene Förderinstrumente wie der Familienpass der Stadt aufgehen.

 

27. Mai 2013

Radweg nach Grafhorn fahrradtauglich ausbessern

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 13. Juni 2013

Antrag zu beschließen:

Der Radweg vom verlängerten Peiner Weg zum beliebten Ausflugsziel Grafhorn wird auf Burgdorfer Gebiet fahrradtauglich ausgebessert.

Begründung:

Der Radweg zum beliebten Ausflugsziel Grafhorn ist auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf in einem oft desolaten Zustand. Versandungen im Sommer, Matsch nach viel Regen und von Pferdehufen gestanzte Löcher machen immer wieder Ausflüglerinnen und Ausflüglern zu schaffen. Auf Lehrter Gemeindegebiet ist der Radweg in einem deutlich besseren Zustand. Der fahrradtaugliche Lückenschluss auf Burgdorfer Gemeindegebiet ist im Sinne einer Förderung der lokalen Naherholung und sollte deshalb möglichst zügig umgesetzt werden.

 

 

16. Mai 2013

Schließung der Sparkassenfiliale in Ehlershausen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 13. Juni 2013

Die Bevölkerung in den Dörfern geht zurück. Wohnungen sind dort immer schwerer zu vermieten und Häuser immer schwerer zu verkaufen. Es muss deshalb im Interesse der Stadt sein, Infrastruktur und Einrichtungen in den Dörfern zu erhalten. Für die Schließung kommunaler Einrichtung dürfen deshalb nicht allein betriebswirtschaftliche Gründe bestimmend sein. Im Falle der Schließung der Filiale der Sparkasse Burgdorf in Ehlershausen ist dieser Grundsatz ganz offensichtlich nicht hinreichend befolgt worden.

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE die Verwaltung:

1. Wer hat beschlossen, das Personal aus der Sparkassenfiliale in Ehlershausen abzuziehen und warum?

2. Warum wurde der Rat der Stadt nicht in die Entscheidung eingebunden, sondern nur über die Ratsvertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse?

3. Wäre es nicht angebracht gewesen, das Abziehen des Personals aus dieser wichtigen kommunalen Einrichtung im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen des Rates eingehend zu diskutieren?

4. Warum wurde das Abziehen des Personals nicht hinreichend in die Kundschaft kommuniziert? Schließlich kamen massive Beschwerden.

Michael Fleischmann

 

 

7. Februar 2013

Sozialtarife der Stadtwerke umgehend einführen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 21. Februar 2013

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Stadtwerke Burgdorf auf, umgehend Sozialtarife für Strom und Gas einzuführen.

Begründung:

Deutschland ist EU-Spitzenreiter bei Strom- und Gassperren. Rasant steigende Energiepreise führen dazu, dass viele Hartz-IV-Bezieher und zunehmend auch Geringverdiener nicht mehr in der Lage sind, die monatlichen Abschläge fristgerecht zu bezahlen. Dies führt für die Betroffenen zu entwürdigenden Lebensumständen und kann im Extremfall sogar eine Gefahr für Leib und Leben, etwa durch Abgase von Notstromaggregaten, bedeuten. Todesfälle gingen durch die Presse.

In Burgdorf sind zwar noch keine Todesfälle infolge einer Energiesperre zu beklagen gewesen. Trotzdem haben auch in unserer Stadt viele Menschen Probleme, ihre Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. Das musste Stadtwerke-Geschäftsführer Rüdiger Funke auf eine Ratsanfrage der LINKEN öffentlich einräumen. Seinen Angaben zufolge verschicken die Stadtwerke im Durchschnitt jedes Jahr rund 700 Sperrandrohungen. Im Schnitt 100-mal verhängen dann die Stadtwerke eine Stromsperre oder drehen den Kunden vorübergehend den Gashahn zu. Das bedeutet, dass sich hunderte Privathaushalte in Burgdorf die Energiekosten vom Mund absparen müssen, weil das Geld nicht reicht.

Neben den positiven Veränderungen der Energieerzeugung führt die Energiewende wegen falscher politischer Weichenstellungen zu weiteren erheblichen Energiepreissteigerungen für den privaten Endverbraucher. Besonders Haushalte von Geringverdienern, Hartz-IV-Beziehern, Grundrentenbeziehern und sonstigen Bezieherinnen und Beziehern staatlicher Transferleistungen werden wegen ihrer finanziell prekären Situation nur schwer in der Lage, diese sich abzeichnenden weiteren Preiserhöhungen zu bezahlen. Die jüngste Strompreiserhöhung der Stadtwerke zum 1. Januar 2013 passt in den skizzierten Trend.

Aus den genannten Gründen sind Sozialtarife der Stadtwerke überfällig. In einer modernen Gesellschaft gehören Strom und Gas zur Grundversorgung, von der niemand ausgeschlossen werden darf.

 

28. November 2012

Intelligente Stromzähler datenschutzsicher machen und Lösungen für Sicherheitslücken aufzeigen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 13. Dezember 2012

Antrag zu beschließen:

1. Der Rat fordert die Stadtwerke auf, sich beim Mitgesellschafter e.on dafür einzusetzen, dass…

a)      …bei der Smart-Meter-Technologie die Daten und Informationen zum Stromverbrauch des Kunden im Haus des Kunden verbleiben.

b)      … dem Kunden eine Stromverbrauchssoftware zur Verfügung gestellt wird, damit dieser auf seinem PC den Stromverbrauch überprüfen und so gezielt Energie sparen kann.

2. Der Rat fordert die Stadtwerke auf, die technischen Schwachstellen des Smart-Metering-Systems zu thematisieren und Lösungen aufzuzeigen.

Begründung:

Zu 1.: Smart Meter sind intelligente Stromzähler, die meist alle zwei Sekunden den Stromverbrauch ermitteln und an das Internet angeschlossen sind. Die Geräte können von einem Administrator durch einen Wake-Up-Befehl dazu gebracht werden, eine Fülle von Daten über den Stromverbrauch des Kunden an den Energieversorger zu übermitteln. Ein Sicherheitsmodul in Form einer gesteckten Smartcard soll verhindern, dass Unbefugte die Stromverbrauchsdaten mitlesen. Bei Neubauten sind Smart Meter mittlerweile anstelle des klassischen Stromzählers vorgeschrieben, bei Altbauten werden die neuen Zähler nach einer Grundsanierung fällig.

Die neue Technologie birgt erhebliche Datenschutz- und IT-Sicherheits-Risiken. Datenschutzbeauftragte warnen vor dem gläsernen Stromkunden. Forscher der FH Münster haben in Tests gezeigt, dass man anhand der Stromverbrauchskurven einzelne Haushaltsgeräte exakt identifizieren kann. Ein Kühlschrank etwa springt in der Regel für eine Viertelstunde an, um danach eine halbe Stunde fast ruhig zu sein. Eine Mikrowelle dagegen verbraucht in wenigen Betriebsminuten mehrfach nur für wenige Sekunden sehr viel Energie. So konnte das Team der FH Münster exakt nachvollziehen, wann die Bewohner Kühlschrank, Herd, Wasserkocher, Durchlauferhitzer, Toaster, Lampen, Waschmaschine und Fernseher benutzt haben. Die Forscher stellten sogar fest, was für einen Film die Testpersonen schauten, und das funktionierte so: Die Privatleute hatten einen handelsüblichen Flachbildschirmfernseher, der helle Szenen mit der Hintergrundbeleuchtung verstärkt. Der intelligente Stromzähler registrierte im Test bei diesen Szenen einen Mehrverbrauch von 75 Watt gegenüber den dunklen Szenen. Da die Forscher das Hell-Dunkel-Profil des Testfilms kannten, konnten sie exakt nachweisen, wann er angeschaut wurde.

Die so gewonnenen Stromverbrauchsdaten können für Ermittler von Polizei, Geheimdiensten und Detekteien, aber auch für Filmkonzerne interessant sein, um Raubkopien zu identifizieren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deshalb ein Sicherheitsprofil für Smart Meter entworfen. Dieses sieht vor, dass die Zähler eine Schnittstelle haben, mit der die Stromkunden die Daten direkt aus dem Gerät ziehen und auf dem Heimcomputer betrachten können. Das ermuntert zugleich dazu, größere Stromverbraucher zu identifizieren und so Strom zu sparen. Der Datenschutzbeauftragte fordert zudem, dass die Energiekonzerne die Abrechnungssoftware direkt auf das Gerät spielen. Dann würde es keinen Grund mehr dafür geben, dass die Daten das Haus des Kunden verlassen müssen.

Zu 2.: Die Smart-Meter-Technologie ist nach bisherigem Stand nicht sicher vor Hackerangriffen und birgt, wie schon erwähnt, erhebliche IT-Sicherheitsrisiken. Laut IT-Experten ist technisch zwar alles möglich, aber unter Wirtschaftlichkeitsaspekten schmilzt die Sicherheit dahin. Stromzähler, die mehr als 100 Euro kosten, werden nach Ansicht von Insidern nicht am Markt akzeptiert. Auch die Gateways als Schnittstelle zum Weitverkehrsnetz müssen preisgünstig sein. Sie sorgen als Firewall dafür, dass eine Installation nicht direkt erreichbar ist, sondern erst nach dem Wake-Up-Befehl nach außen kommuniziert. Angreifer beschäftigen sich deshalb nicht mit einzelnen Installationen, sondern mit der Administrationsfunktion. Die zukünftigen Admins, die zwischen 10.000 und 20.000 Metering-Systeme beaufsichtigen, sind derzeit nicht speziell für diese Aufgabe zertifiziert. Auch sind weit und breit keine Schutzprofile für administrative Komponenten verfügbar. Fachleute verweisen angesichts dieser Lücken auf den neuen Personalausweis, bei dem die eID-Funktion des Ausweises bis ins Detail geregelt ist, ein Schutzprofil für die eID-Server jedoch fehlt.

Neben dem Mitlesen der Stromverbrauchsdaten sind weitere Missbrauchsszenarien denkbar. So ist es nach Angaben von Fachleuten möglich, im kommenden europäischen Stromverbundsystem einen steigenden Stromverbrauch in einem bestimmten Gebiet zu simulieren, ohne dass dieser tatsächlich besteht. Die Folge ist eine erhöhte Stromzufuhr in dieses Gebiet, sodass die zuständigen Kraftwerke überlastet werden und sich abschalten. Stromausfälle sind die Folge.

Die Bundesregierung musste die Sicherheitslücken auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag indirekt einräumen. „Die Erfahrung zeigt, dass sobald digitale Stromzähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind, eine gewisse Gefahr der Manipulation durch Dritte besteht“, heißt es in der Antwort.

 

28. November 2012

Strom- und Gas-Sperren sowie vorgelagerte Mahnverfahren der Stadtwerke Burgdorf offenlegen

Anfrage gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 13. Dezember 2012

Strom- und Gas-Sperren sowie vorgelagerte Mahnverfahren der Stadtwerke Burgdorf offenlegen

Schon heute haben viele Burgdorferinnen und Burgdorfer Probleme, ihre Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. Neben den positiven Veränderungen der Energieerzeugung führt die Energiewende wegen falscher politischer Weichenstellungen zu weiteren erheblichen Energiepreissteigerungen für den privaten Endverbraucher. Besonders Haushalte von Geringverdienern, Hartz-IV-Beziehern, Grundrentenbeziehern und sonstigen Bezieherinnen und Beziehern staatlicher Transferleistungen werden wegen ihrer finanziell prekären Situation nur schwer in der Lage sein, diese sich abzeichnenden weiteren Preiserhöhungen zu bezahlen. Die jüngste Strompreiserhöhung der Stadtwerke zum 1. Januar 2013 passt in den skizzierten Trend.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele Mahnverfahren sind an Haushalte in Burgdorf in den Jahren von 2008 bis 2012 verschickt worden, in denen die Stadtwerke angedroht haben, die Strom- und/oder Gasversorgung zu kappen?

2. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte in Burgdorf, die von Strom- und/oder Gassperren der Stadtwerke in den Jahren von 2008 bis 2012 betroffen waren?

3. Was unternehmen die Stadtwerke, um finanzschwachen Burgdorferinnen und Burgdorfern eine unproblematische Bezahlung der Energiepreise zu ermöglichen und so einschüchternde Mahnverfahren sowie Strom- und Gassperren zu vermeiden.

Michael Fleischmann 

 

24. September 2012

Maisanbau im Burgdorfer Land eindämmen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 18. Oktober 2012

Antrag zu beschließen:

Die Stadt verhandelt mit den Landwirten mit dem Ziel, den Maisanbau im Burgdorfer Land zu begrenzen und einzudämmen.

Begründung:

Auch im Burgdorfer Land ist seit einigen Jahren eine deutliche Zunahme des Maisanbaus zu beobachten. Vor allem südlich von Heeßel und südlich der Südstadt hat der Maisanbau in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Eine Vermaisung der Landschaft ist südlich von Heeßel bereits eingetreten. Hier muss die Stadt dringend gegensteuern, damit das Burgdorfer Land nicht zu einer austauschbaren maisgeprägten Landschaft wie in vielen anderen Kommunen verkommt und das ursprüngliche Landschaftsbild erhalten bleibt.

Der Maisanbau ist auch wegen der damit verbundenen hohen Dünger- und Spritzmittel-Einträge ins Grundwasser und der Zerstörung der Artenvielfalt abzulehnen. Biogasanlagen, in die der Mais oft verbracht wird, leisten laut einer Studie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle keinen wahrnehmbaren Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase und sind aus den erstgenannten Gründen in der Ökobilanz sogar oft negativ. 

Der Maisanbau in großem Stil führt zu drastisch steigenden Bodenpreisen für Ackerland, verknappt die Ackerflächen für die Lebensmittelproduktion und befeuert so Preissteigerungen bei Lebensmitteln. Auch aus diesem Grund muss dem ausufernden Maisanbau ein Riegel vorgeschoben werden.

 

24. September 2012

Dispozinsen der Sparkasse begrenzen / Kundenbasis verbreitern

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 18. Oktober 2012

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf setzt sich dafür ein, die Sparkasse Burgdorf zu stärken und damit ihre Kundenbasis zu verbreitern. Der Rat tritt dafür ein,

a) die Zinsen für den Dispokredit bei der Sparkasse Burgdorf auf einen Satz zu begrenzen, der höchstens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt.

b) finanzschwachen Menschen, darunter jene, die Lohnersatzleistungen beziehen, eine kostenlose Kontoführung zu ermöglichen.

Begründung:

Seit Jahrzehnten versuchen private Großbanken und Versicherer, die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken zu schwächen. Vor sieben Jahren begann auf Veranlassung der Europäischen Kommission der schrittweise Wegfall der sogenannten Gewährträgerhaftung, also die unbeschränkte Haftung der Kommunen für alle Verbindlichkeiten der Sparkasse. Das bedeutete zugleich das Ende von Sonderrechten der Sparkassen und damit eine Aufwertung privater Großbanken. Nur durch Sparkassen und Genossenschaftsbanken, deren Anteil am gesamten Bankensektor zusammen mehr als 50 Prozent beträgt, kann deren öffentlicher Auftrag in Verbindung mit einer demokratischen Kontrolle durch die jeweils zuständigen kommunalen Vertretungen bzw. die Genossenschaftsmitglieder erfüllt werden.

In der Finanzkrise von 2009 haben sich die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken als Fels in der Brandung erwiesen, die es deshalb zu stärken gilt. Das gelingt vor allem durch mehr Kundengewinnung. Ein entscheidender Hebel dafür sind die Zinshöhen bei Dispokrediten. Die Sparkasse Burgdorf kann sich Geld für einen Zinssatz von einem Prozent bei der Europäischen Zentralbank leihen, verlangt aber von ihren Kunden zwischen acht und mehr als zehn Prozent Zinsen für den Dispositionskredit. Eine wie in diesem Antrag angeregte Obergrenze für die Dispozinsen würde der Sparkasse Burgdorf neue Kunden bringen.

 

26. April 2012

Honorare für Lehrkräfte an Volkshochschule anheben!

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Mai 2012

Antrag zu beschließen:

Die Vertreter der Stadt in der Zweckverbandsversammlung der Volkshochschule (VHS) Ostkreis Hannover werden beauftragt, eine Honorarerhöhung für Kursleitende der Volkshochschule Ostkreis Hannover auf 20 Euro pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten zu beschließen. Die Honorarerhöhung tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Begründung:

Das Honorar für Kursleitende an der VHS Ostkreis Hannover liegt zurzeit bei 17 Euro pro Unterrichtsstunde. Das Honorar ist seit rund zehn Jahren nicht mehr erhöht worden. Es wurde zuletzt sogar von damals 38 D-Mark auf den jetzigen Stand abgesenkt. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent und mehr pro Jahr lässt sich der Rückgang des Realeinkommens der Kursleitenden leicht ersehen.

Die VHS ist der wichtigste Weiterbildungsträger, der Bildungsangebote zu sozial verträglichen Preisen für Erwachsene vorhält. Diese Angebote können aber nur dann den anerkannt hohen Qualitätsstandard halten, wenn die Dozentinnen und Dozenten in der VHS attraktive Arbeitsbedingungen vorfinden. Obwohl die Lehrkräfte in aller Regel nicht bei der VHS angestellt sind, sondern freiberuflich arbeiten, repräsentieren sie die Volkshochschule nach außen. Dem muss die VHS Rechnung tragen, indem sie die Dozentinnen und Dozenten angemessener bezahlen als das derzeit der Fall ist. Sonst besteht die Gefahr, dass Kursleiter/innen dorthin abwandern, wo sie besser bezahlt werden und ihre Kursteilnehmer/innen mitnehmen. Das führt wiederum zu Einnahmeverlusten für die Volkshochschule. Um das Angebot der VHS langfristig zu sichern, ist eine Honorarerhöhung unumgänglich.

 

30. März 2012

Bundestag muss Fiskalpakt stoppen! Resolution in den Rat der Stadt Burgdorf

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Mai 2012

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert den Bundestag auf, dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen.

Begründung: 

Bundeskanzlerin Angela Merkel will mit ihrer Kürzungspolitik angeblich die Staatsschulden eindämmen. Das Ergebnis dieser Politik ist am krassesten in Südeuropa und vor allem in Griechenland zu sehen: Die Wirtschaft wird immer tiefer in die Krise geritten. Der Grund dafür: Fortwährender Sozialabbau oder gar Kürzungen bei Löhnen und Gehältern lassen die Binnennachfrage, den Stützpfeiler jeder Volkswirtschaft, einbrechen. Unternehmenspleiten und steigende Arbeitslosigkeit sind die Folge. Beides führt zu einbrechenden Steuereinnahmen. Dadurch wachsen die Staatsschulden, anstatt zu sinken, sodass weitere Kürzungen fällig werden – ein Teufelskreis. Diese verheerende Politik haben nun 25 der 27 EU-Regierungen im sogenannten Fiskalpakt für alle Ewigkeit festgeschrieben.

In allen EU-Ländern müssen wie üblich die sozial Schwachen, die Geringverdiener und zunehmend auch die Mittelschicht für die Sparpolitik bluten – und die Kürzungen werden noch heftiger ausfallen. Staaten dürfen laut Fiskalpakt künftig nicht mehr ausgeben als sie einnehmen, sonst drohen Sanktionen. Europaweit sollen „Schuldenbremsen“ die Neuverschuldung der Staaten angeblich auf Null drücken. Zusätzlich verpflichten sich die EU-Länder, Schulden abzubauen. Deutschland etwa muss 25 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Das ist mehr als der Bund für Hartz IV ausgibt. Steuererhöhungen für Reiche und Unternehmen sind laut Pakt nicht vorgesehen, weil das angeblich der Wettbewerbsfähigkeit schadet. Das ist grober Unfug und vor dem Hintergrund, dass Milliardäre und Millionäre auch im vergangenen Jahr ihr Vermögen weiter kräftig steigern konnten, ein Skandal.

Die Auswirkungen auf Burgdorf sind unübersehbar. Bund und Land werden ihre „Schuldenbremsen“ durch weitere Geldkürzungen auf die Kommunen abwälzen. Eine Sparpolitik mit Gebühren- und Steuer-Erhöhungen bei weniger Service für die Burgdorferinnen und Burgdorfer, wie sie der Rat in seiner großen Mehrheit in den vergangenen Monaten praktiziert hat, wird dann nicht nur der Normalzustand werden. Die Kürzungen werden noch heftiger ausfallen und zunehmend soziale Einrichtungen und soziale Aufgaben der Stadt betreffen. Die Schließung des Lehrschwimmbeckens in der Südstadt war dann nur der Anfang.

Als völkerrechtlicher Vertrag lässt sich der Fiskalpakt kaum ändern. Ist die sogenannte Schuldenbremse erst in der Verfassung, können sie auch andere politische Mehrheiten kaum mehr rückgängig machen. Aber es gibt noch Hoffung: Der Pakt braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten müssen den Pakt stoppen!

 

 

15. März 2012

Radabstellanlagen am Burgdorfer Bahnhof deutlich ausbauen

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Mai 2012

Antrag zu beschließen:

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die Radabstellanlagen auf beiden Seiten des Bahnhofs ausbauen und verbessern zu lassen:

1. Die Abstellanlage auf der Westseite erhält neben mehr Stellplätzen analog zur Lösung im   Parkhaus einen umgebenden abschließbaren Käfig.

2. Der Radkäfig im Parkhaus auf der Ostseite des Bahnhofs wird mit deutlich mehr Stellplätzen ausgestattet und erweitert.

Begründung:

Die sehr sichere, mit einem Käfig umgebene Radabstellanlage im Parkhaus hat sich mehr als bewährt und verdient deshalb, auch auf der Westseite des Bahnhofs eingesetzt zu werden. Immer wieder kommt es dort zu Diebstählen. Gleichzeitig reichen auf beiden Seiten des Bahnhofs die Abstellanlagen bei weitem nicht mehr aus, weil der Bedarf an sicheren Radabstellmöglichkeiten am Burgdorfer Bahnhof seit Jahren kontinuierlich steigt.

 

14. März 2012

Burgdorf ans geplante Rad-Schnellwege-Netz anbinden

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 10. Mai 2012

Antrag zu beschließen:

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass Burgdorf durch einen Radschnellweg nach Lehrte über Röddensen und Aligse in Lehrte an den geplanten Radschnellweg nach Hannover angeschlossen wird.

Begründung:

In Fachausschüssen von Regionsversammlung und Rat der Landeshauptstadt wurde jüngst eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, nach der Lehrte, Garbsen und Laatzen mit Radschnellwegen näher an Hannover heranrücken sollen. Hintergrund sind Erfahrungen aus Dänemark und den Niederlanden, nach denen man mit Radschnellwegen viele Pendler zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen kann. Es ist deshalb naheliegend, Burgdorf an das geplante Rad-Schnellwege-Netz anzuschließen. Dazu könnte man den schon vorhandenen Radweg nach Lehrte entlang der Bundesstraße 443 ausbauen und in Lehrte mit dem Schnellweg nach Hannover verbinden. Gleichzeitig wird so die Radwegeverbindung zwischen Burgdorf und Lehrte deutlich attraktiver.

 

 

Antrag: Gründung einer Burgdorfer Energiegenossenschaft

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 8. Dezember 2011

Antrag zu beschließen:

Die Stadt fördert die Gründung einer Burgdorfer Energiegenossenschaft nach dem Vorbild der Lehrter Energiegenossenschaft.

Begründung:

Die Burgdorfer/innen erhalten mit einer Energiegenossenschaft die Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Sie können etwa Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden installieren lassen und so ihre Energiewende selbst in die Hand nehmen. Die in der öffentlichen Diskussion viel bemühte Bürgerbeteiligung und die Förderung des Bürgerengagements lassen sich hier in die Tat umsetzen. Die Erfahrungen aus anderen Städten wie Uetze und Lehrte belegen, dass Anleger/innen vor dem Hintergrund der unsicheren Finanzmärkte bereit sind, in die regionale und lokale Energieerzeugung zu investieren. Diesen Umstand muss die Stadt nutzen, um die Energiewende auch in Burgdorf trotz klammer öffentlicher Kassen in Gang zu bringen.




Antrag: Fußgängerzone auf Probe in der Marktstraße

in die Sitzung des Bauausschusses am 1. Dezember 2011
in die Sitzung des Rates am 8. Dezember 2011

Antrag zu beschließen:

Auch wenn das Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zur Erprobung einer Fußgängerzone in der Marktstraße und Teilen der Poststraße rechtlich nicht haltbar sein sollte, gibt der Rat der Stadt Burgdorf dem Bürgerbegehren statt und richtet sich nach diesem Votum.

Begründung:

In extrem kurzer Zeit haben mehr als 1.000 Burgdorferinnen und Burgdorfer für das Bürgerbegehren unterschrieben. Das öffentliche Interesse am Thema ist deshalb mehr als hoch. Darüber sollte sich der Rat der Stadt Burgdorf als bürgernahe kommunale Vertretung nicht hinwegsetzen.

Außerdem spricht nichts dagegen, mit einem Versuch zu prüfen, inwieweit sich die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht, wenn für den Zeitraum von drei Monaten eine Fußgängerzone in der Marktstraße und Teilen der Poststraße eingerichtet wird, bevor die Stadt viel Geld für fragwürdige Umbaumaßnahmen ausgibt.