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26. Februar 2015

TTIP und Co: Angriff auf Beschäftigte, Verbraucher und Umweltstandards

Die Weichen für den transatlantischen Handel sollen neu gestellt werden – zugunsten multinationaler Konzerne

Seit längerer Zeit wird hinter verschlossenen Türen über diverse Freihandelabkommen zwischen der EU und Nordamerika verhandelt. Für die EU führt Handelskommissarin Cecilia Malmström das Wort am Verhandlungstisch. Es geht um das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), zwischen der EU und Kanada (CETA) und ein weltweites Dienstleistungsabkommen, das auf das Kürzel TISA hört. Weitere Freihandelsabkommen etwa mit China und Indien sind schon in der Pipeline. Unternehmen sollen von Zöllen und „Handelshemmnissen“ entlastet werden, was angeblich zu mehr Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätzen führt. Das wäre etwas Neues: Denn bisher hat sich kein einziges Freihandelsabkommen in dem Maße positiv auf Wachstum und Beschäftigung ausgewirkt wie vorher behauptet wurde. Oder das Gegenteil ist eingetreten: Durch den vor 20 Jahren eingeführten Freihandel zwischen den USA, Mexiko und Kanada sind viel mehr Jobs vernichtet als geschaffen worden.

In die Schlagzeilen schaffte es vor allem das TTIP. Nur vordergründig geht es dabei um den Abbau von Zöllen. Denn die liegen in der EU bei durchschnittlich 5,2 Prozent und in den USA bei 3,5 Prozent. Im Zentrum der Verhandlungen um das TTIP stehen vielmehr die sogenannten nichttariflichen Handelshemmnisse. Dazu zählen wichtige Regulierungen zu Produktqualität, Produktions- und Arbeitsbedingungen und Umweltstandards, welche die Politik beschlossen hat. Diese sollen deutlich aufgeweicht werden, damit etwa US-Firmen künftig zu ihren niedrigeren Standards Waren in Europa verkaufen können. Durch die Medien gingen vor allem hormonbehandeltes Fleisch und Chlorhühner. Am Ende werden die Verbraucher niedrigere Preise mit höheren gesundheitlichen Risiken bezahlen. Dieses Wegkonkurrieren von Qualitätsstandards wird auch die arbeitsrechtlichen, sozialen und ökologischen Mindestregulierungen schwächen. Aber das ist noch nicht alles. Für strittige Fälle erhalten ausländische Investoren ein Klagerecht gegen nationale Regierungen vor einem Schiedsgericht. Möglich machen das Klauseln zum „Investorenschutz“ im TTIP. Als Paralleljustiz sind die Schiedsgerichte mit Anwälten besetzt, die im Gegensatz zu unabhängigen Richtern bestimmte Interessen vertreten.

Prima Waffe gegen Tariflöhne und Mitbestimmung

Schon heute klagt der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland, weil er im Zuge der Energiewende seine Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel abschalten musste. Vattenfall will Schadensersatz in Milliardenhöhe für entgangene erwartete Gewinne. Einige Hedgefonds und Banken verklagen südeuropäische Krisenstaaten auf Schadensersatz, weil diese internationale Abkommen unterschrieben haben, die auch Klauseln zum „Investorenschutz“ enthalten. Gegen Griechenland etwa klagt die slowakische Postova Bank. Sie hatte vor fünf Jahren griechische Staatsanleihen gekauft, obwohl diese schon von Ratingagenturen auf Ramschniveau herabgestuft worden waren. Gegen Spanien klagen 22 Firmen und Hedgefonds, weil im Zuge der Krise die Solarförderung zusammengestrichen wurde. Derartige Klagen dürften sich in Zukunft häufen, falls der „Investorenschutz“ durch das TTIP überall verankert wird, etwa gegen das Verbot von Fracking zur ökologisch umstrittenen Förderung von Gas in Gesteinen. Der „Investorenschutz“ ermöglicht prinzipiell, das Tarifsystem, die Mitbestimmung, ja selbst die Mindestlöhne als „Investitionshemmnis“ wegzuklagen.

Viel Macht für Konzern-Lobbyisten

Ein zusätzlicher Demokratieabbau steht mit der sogenannten Regulatorischen Kooperation ins Haus. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Mitspracherecht von europäischen und amerikanischen Unternehmen bei der Erarbeitung von Gesetzen - also bevor die nationalen Parlamente darüber entscheiden. Ob beim Umwelt- oder Verbraucherschutz: Immer müssten die Lobbyisten der Konzerne gefragt werden, die Regulierungen verwässern, verzögern oder ganz verhindern können.

Treibsatz für Privatisierungen

Durchs TTIP können staatliche Dienstleistungen ins Visier von Privatisierern geraten. Wie durchsickerte, sollen nur Dienstleistungen ausgenommen werden, die in „hoheitlicher Gewalt“ erbracht werden. Gemeint sind jene, die nicht im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehen. Die Stadtwerke, Bahn, Post oder die staatliche Rentenversicherung und Krankenversicherung könnten also privatisiert werden. Im Dienstleistungsabkommen TISA soll zudem vereinbart werden, dass einmal privatisierte Unternehmen nicht mehr in staatliches Eigentum zurückkehren dürfen.

Freihandel klingt so schön nach Freiheit, die aber nur für Konzerne gilt – zu Lasten der Allgemeinheit und der Demokratie. Anstatt für schrankenlosen freien Handel kämpfen die Gewerkschaften für fairen Handel. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen und ein besserer Verbraucher- und Umweltschutz. Die Gewerkschaften fordern, solche Standards auf höchstem Niveau in Handelsabkommen festzuschreiben.