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24. März 2016

TTIP: „Neuer Freihandelsentwurf täuscht die Öffentlichkeit“

Laut einer Emnid-Umfrage hält nur ein Viertel der Bundesbürger das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) für eine gute Sache. Viele Bürger/innen befürchten, dass das Abkommen EU-Standards aufweichen oder gar abschaffen könnte und so Genfood und Chlorhühnchen den Weg in die Supermärkte finden. Dagegen sorgen sich Nichtregierungsorganisationen besonders um die geplanten Investitionsschiedsgerichte.

TTIP sah bisher vor, dass Konzerne Staaten vor privaten Investorenschiedsgerichten auf Schadenersatz verklagen können, wenn politische Regulierungen ihre Gewinnaussichten schmälern. Nach Lesart der Konzerne können das Arbeitnehmerrechte und andere soziale sowie gesundheitliche Standards oder Umweltschutzauflagen sein. Als Paralleljustiz sollten die Privatgerichte mit Anwälten besetzt sein, die im Gegensatz zu unabhängigen Richter(inne)n bestimmte Interessen vertreten. Wegen massiver Proteste gegen TTIP bekam das EU-Parlament wohl Probleme, dem Freihandelsabkommen so zuzustimmen. Die EU-Kommission hat nun einen neuen Vertragsentwurf auf den Tisch gelegt. Diesen finden Kritiker/innen aber kaum besser als den bisherigen. Der neue Vertragsentwurf sei eine Täuschung der Öffentlichkeit, um Akzeptanz für TTIP zu schaffen, kommentiert Pia Eberhardt von der lobbykritischen Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory.

Umstrittene Klageprivilegien für Konzerne bleiben

Der Teufel steckt wie häufig im Detail: Befürworter/innen des Freihandelsabkommen loben die Idee, ein Regulierungsrecht für Staaten im Vertragstext zu verankern. Danach darf TTIP nicht das Recht von Staaten berühren, „notwendige“ und „legitime“ Maßnahmen zu verankern, die dem Schutz der Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt dienen. Doch wann ist eine Maßnahme notwendig oder legitim? Für TTIP-Kritiker/innen handelt es sich bei der neuen Formulierung nur um vage Interpretationsvorgaben. Horrende Schadensersatzentscheidungen würden gerade nicht verhindert. Standards zum Schutz von Beschäftigten und Umwelt könnten nach wie vor unter Druck geraten. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Aufzählung unklarer Rechtsbegriffe wie „verschleppte Bürokratie“, „offensichtliche Willkür“ oder „Machtmissbrauch“, die Konzernanwälten als Klagehilfe gegen unerwünschte Gesetzesvorhaben dienen können.

Auch bei den nun geplanten Investitionsschiedsgerichten sollen nicht unabhängige Richter/innen mit festem Gehalt über Investitionsklagen entscheiden, sondern Jurist(inn)en. Sie sollen neben einer monatlichen Pauschale von 2.000 US-Dollar noch deutlich höhere Tagessätze erhalten. Das kritisiert auch der Deutsche Richterbund. Er zweifelt nicht nur an der Unabhängigkeit der vorgesehenen Schiedsrichter/innen „in fachlicher und finanzieller Hinsicht“. Fachleute müssen die Schiedsrichter/innen nur im Internationalen Investitionsrecht sein, Umwelt- oder Arbeitsrecht spielen keine Rolle. Der Richterbund teilt auch die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure, die wie der DGB ein Sondergericht für Investoren schlicht für unnötig halten. Die Rechtssetzungsbefugnis der EU und der Mitgliedsstaaten werde eingeschränkt und das bisherige Gerichtssystem geändert, mahnt der Richterbund.

Kritik gibt es außerdem am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta. Zwar wird auch hier in der Frage der umstrittenen Schiedsgerichte nachgebessert. Trotzdem bleibe es bei einer exklusiven Parallelgerichtsbarkeit für Konzerne, bemängeln Nichtregierungsorganisationen. Wie bei TTIP kritisieren sie die geplante sogenannte regulatorische Zusammenarbeit. Gemeint ist die Anhörung von Unternehmen bei Gesetzesvorhaben. Diese gibt es bisher schon auf freiwilliger Basis und könnte mit den Freihandelsabkommen zur Pflicht werden. Konzernlobbyisten können dann massiven Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Haltelinien beim Dienstleistungsabkommen TiSA

Beim derzeit auch verhandelten weltweiten Dienstleistungsabkommen TiSA hat das Europäische Parlament mittlerweile Haltelinien eingezogen. Öffentlicher Dienst und Kultur sollen von der „Liberalisierung“ ausgenommen und die Standards des europäischen Datenschutzes nicht gesenkt werden. Einmal gemachte Privatisierungen sollen rückgängig gemacht werden können. Bisher hieß es laut TiSA: einmal privatisiert, immer privatisiert. Nicht durchringen konnte sich das Parlament zum Instrument der Positivlisten, womit nur Bereiche liberalisiert werden könnten, die ausdrücklich darin festgelegt sind.

 

Quelle: Maizeitung DGB-Hannover, Ausgabe 2016