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12. Januar 2023

Innenstadtsanierung: „Ausgleichsbeträge“ ins Grundbuch – soziale Härten vermeiden

Rund 600 Grundstückseigentümer/innen in der Burgdorfer Innenstadt müssen nach dem Willen der Stadt in den nächsten Jahren tief ins Portemonnaie greifen, weil die Innenstadt saniert wird. Ihre Grundstücke erfahren durch die Sanierung eine Wertsteigerung. Diese Wertsteigerung sollen die Eigentümer/innen an die Stadt abtreten, indem sie mit dem sogenannten Ausgleichsbetrag zur Kasse gebeten und so an den Sanierungskosten beteiligt werden. Die Wertsteigerung eines  Grundstücks beträgt nach Insiderangaben meist zwischen 5 und 10 Prozent.

Vor allem Grundstückseigentümer/innen im Seniorenalter drohen ihr Haus zu verlieren, weil sie keinen Kredit mehr bei der Bank bekommen und den „Ausgleichsbetrag“ nicht zahlen können. Bei einer schmalen Rente helfen auch keine Ratenzahlungen. Die mühsam aufgebaute Altersvorsorge ist dahin.

Um das zu vermeiden, hat die Linksfraktion im Rat beantragt, die „Ausgleichsbeträge“ ins Grundbuch eintragen zu lassen. Der Betrag soll erst beim Verkauf des Grundstücks/des Hauses fällig werden. Denn der Käufer hat auch das Geld, um den „Ausgleichsbetrag“ zu bezahlen.

So bekommt die Stadt Geld für die Sanierung, ohne dass dafür die Grundsteuer oder anderweitige Kosten steigen. Zugleich werden soziale Härten vermieden. Davon profitieren Grundstückseigentümer/innen mit kleinen Budgets ebenso wie Mieter/innen.