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28. Juni 2019

Erhebliche Zweifel an Angemessenheit der Mietobergrenzen für Arbeitslose / DIE LINKE beantragt Prüfung durch juristische Instanz

Die Linksfraktion in der Regionsversammlung hat beantragt, die Angemessenheit der Mietobergrenzen in der Region Hannover von einer juristischen Instanz wie dem Landesrechnungshof oder einer entsprechend spezialisierten Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Der Hintergrund: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der von der Region Hannover erlassenen Obergrenzen, bis zu der das Amt die Miete übernimmt.

Das BSG in Kassel hat am 30. Januar 2019 die Berechnung der Mietobergrenzen des Kreises Segeberg für unzulässig erklärt, Quelle: BSG-Urteil vom 30.1.2019 – B14 AS 41/18 R. Das betreffende Jobcenter muss jetzt schlüssige neue Konzepte zur Berechnung der angemessenen Wohnkosten und zur Aufteilung der Vergleichsräume vorlegen. Umstritten in dem Verfahren war insbesondere die Höhe des von dem beklagten Jobcenter anzuerkennenden Bedarfs für die Unterkunft nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II.

Laut Richterspruch ist es nicht zulässig, wenn ein Jobcenter den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht und innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete (Mietobergrenzen) aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es laut Richterspruch keine rechtliche Begründung. „Insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es im vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung“, urteilte das Gericht.

„Es ist zu prüfen, inwieweit so etwas auch in der Region Hannover vorliegt“, sagt LINKEN-Fraktionsvize Michael Fleischmann. „Zumal die Mietobergrenzen, die bei den Betroffenen zu Recht verhasst sind, in der Region Hannover vor dem Hintergrund des extrem angespannten Wohnungsmarktes auch in den Umlandkommunen viel zu niedrig sind.“