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29. Juni 2017

Region lässt Hartz-IV-Bezieher/innen bei Mietobergrenzen weiter im Regen stehen - nur minimale Anhebung

Die Regionsversammlung hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause minimal höhere Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher/innen beschlossen. Nur die Linksfraktion stimmte dagegen und verlangte in einem Änderungsantrag deutlich höhere Obergrenzen, bis zu der das Amt die Miete übernimmt. Laut Beschluss zahlt das Amt etwa für eine alleinstehende Person in Hannover ab 1. Juli maximal 388 Euro Miete (bisher 372 Euro). „Damit gehen Arbeitslose beim Run auf die Wohnungen gerade in den innenstadtnahen Wohnvierteln weiter leer aus und werden vor allem im Szenestadtteil Linden wegen drastisch anziehender Bestandsmieten aus ihrem angestammten Wohnumfeld verdrängt, Zwangsräumungen inklusive“, kritisierte LINKEN-Fraktionsvize Michael Fleischmann in der Regionsversammlung. Das brachte ihm von den anderen Parteien umgehend die üblichen Populismusvorwürfe ein. Die Verwaltung versuchte, Normaleinkommensbezieher/innen gegen Arbeitslose auszuspielen. „Wir dürfen die Mietobergrenzen nicht zu weit anheben, weil sonst Normaleinkommensbezieher keine Wohnung mehr finden“, meinte etwa ein führendes Verwaltungsmitglied.

In Burgdorf steigt die Mietobergrenze ab 1. Juli auf 394 Euro für eine alleinlebende Person (bisher 334 Euro), für einen Zwei-Personen-Haushalt um 26 Euro auf 447 Euro, bei drei Personen um 16 Euro auf 536 Euro. Im Vier-Personen-Haushalt liegt die Grenze künftig bei 597 Euro (bislang 574 Euro). Die Linksfraktion verlangte dagegen für eine alleinlebende Person eine Obergrenze von deutlich mehr als 400 Euro, deutlich mehr als 500 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt, deutlich mehr als 600 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit drei Personen, mehr als 700 Euro für vier Personen und mindestens 120 Euro mehr für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. „Da sich auch im Umland die Wohnraumsituation verschärft, ist auch hier eine deutliche Anhebung der Mietobergrenzen geboten“, unterstrich Michael Fleischmann.